Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Habe schon viel über die Gesetze gelesen aber meine Fragen sind leider noch unbeantwortet.
Ich (Zahnarzthelferin) habe am 9.1.2015 aufgrund einer Schwangerschaft von meinem Chef ein Beschäftigungsverbot bekomm. Habe normalerweise jedes Jahr 29 Tage Urlaub. Wie viel Urlaub steht mir für dieses Jahr zur Verfügung? Der ET ist der 14.7. Rechne ich mir Urlaub von Januar - zur Geburt aus? ( wollte nach der Entbindung 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Oder rechne ich bis 14.9 ? ( inkl.der 8 Wochen Mutterschutz )
& ab wann genau läuft die elternzeit ? Was muss ich auf den Antrag eintragen ? Das Geburtsdatum meines Kindes und danach die 2 Jahre ? Also quasi müsste ich 14.7.2017 wieder arbeiten ? Weiss nicht wie das alles läuft :(
Vielen dank ihnen schonmal.
Liebe grüße
von
Majalee15
am 29.01.2015, 17:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, trotzdem noch Urlaubsanspruch?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, trotzdem noch Urlaubsanspruch?
Ergänzung: vertraglich vereinbart sind 5 Arbeitstage in der Woche.
von
MiriT
am 29.01.2015, 18:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, trotzdem noch Urlaubsanspruch?
Oh Entschuldigung, falschen Thread erwischt!
von
MiriT
am 29.01.2015, 18:10