Hallo Frau Bader, im Juli 2012 läuft meine Elternzeit aus. Ich bin in der Ambulanten Pflege tätig und habe bei der Feststellung meiner ersten Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung bekommen. Fals ich jetzt im Juni 2012 wieder schwanger werden würde, bekäm ich dann auch wieder die Lohnfortzahlung ab juli? Ich würde ja bestimmt wieder eine BV bekommen. Bekommt der AG die kosten von der Kranenkasse ersetzt? Es wäre schön wenn Sie mir weiterhelfen würden, Mit freundlichen Grüßen Cinzia Hübner
Mitglied inaktiv - 06.01.2012, 15:41