Liebe Frau Bader, ich hab vor Kurzem wieder angefangen zu arbeiten und bin nun erneut schwanger. Zur Zeit bin ich krankgeschrieben, weil Schwangerschaft 1 schon eine Risikoschwangerschaft war. Bevor ich ins Krankengeld rutsche, möchte der Arzt mir wieder ein Beschäftigungsverbot erteilen (ab der 12.ssw). Es heißt ja man bekommt das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen. Wie verhält es sich, wenn ich nur auf 8 Wochen Gehalt seit Wiederaufnahme meiner Tätigkeit komme - frage 1) Werden dann die restlichen 5 Wochen von der Zeit vor Schwangerschaft 1 als Basis hinzugezogen? Frage 2) Ich bin im Vertrieb mit Fixum und Provision angestellt, ich nehme an daraus wird der Durchschnitt der letzten Verdienste gebildet, bestenfalls der letzten 13 Wochen (je nachdem wie frage 1 bewertet wird von Ihnen) ? Das Gehalt ist jeden Monat anders Frage 3) In der letzten Schwangerschaft wurde ich im Beschäftigungsverbot NICHT nach dieser 13 Wochen Regel bezahlt, weil ich bereits viel Umsatz ins verdienen gebracht habe bzw die sogenannten fettesten Monate anstanden und man sich geeinigt hatte mich normal weiter zu bezahlen, als würde ich arbeiten, da ich nur so von meinem Umsatz profitieren konnte und mich besser stand als das Durchschnittsgehalt zu bekommen. Muss ich mich sorgen, dass der Arbeitgeber hier Geld zurückverlangen kann, weil er sich jetzt demnächst bewusst mit der 13 Wochen Regel Auseinandersetzen muss und bemerkt er hat mir in Schwangerschaft 1 mehr bezahlt als er muss? Ich war damals die erste im Unternehmen mit Beschäftigungsverbot und es kannte sich keiner so recht aus. Es gab eine schriftliche Vereinbarung. Allerdings wird der Arbeitgeber Schwangerschaft 2 nun nicht gut aufnehmen, sobald er davon erfährt. Ich persönlich würde schätzen, dass ich nichts zurückzahlen muss, weil ich ja Provision von Umsatz erhalten habe, den ich eingefahren habe. Sorry für die vielen Fragen ;-( Ich danke Ihnen vorab sehr herzlich für Ihre Hilfe. Viele Grüße Corny
von Corny123 am 20.07.2017, 10:33