Hallo Frau Bader,
wir wünschen uns ein Baby. Ich arbeite im Rettungsdienst und dort gibt es ein Beschäftigungsverbot ab bekannt werden einer Schwangerschaft. Meine Fragen hierzu sind, wie bin ich in der Zeit vor der Geburt finanziell abgesichert? Wird der Durchschnittsverdienst weiter gezahlt oder nur der Verdienst ohne Zulagen? Bekommt der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse ersetzt? Habe ich nach einem Jahr Anspruch auf eine Teilzeit Anstellung und später wieder auf Vollzeit, oder verliere ich den Anspruch? Ich habe eine Festanstellung.
Vielen Dank.
von
sternchen-family
am 02.04.2013, 14:21
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, finanzielle Absicherung
Hallo,
Sie bekommen den Lohn im Durchschnitt weiter, dies ersetzt die KK.
Nach der EZ haben Sie Anspruch auf den alten Job, evtl.auch auf TZ
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, finanzielle Absicherung
Hallo
Dein Gehalt im Durchschnitt der letzten Monate wird weitergezahlt vom Arbeitgeber und der bekommt das Geld von der KK zurück. Bei den Zulagen weiß ich nicht bescheid. Und nach der Elternzeit hast du Anspruch auf deine alte Stelle alles andere ist Verhandlungssache denke ich.
von
Susann123
am 02.04.2013, 17:31