Guten Tag Frau Bader ,
habe ein Beschäfigungsverbot bekommen , nun möchte ich wissen wie das mit meinem Resturlaub aussieht?
1. Verfallen jetzt die Restlichen Urlaubstage?
2. Wie muss ich mich jetzt verhalten?
3. Stehen die mir noch zu?
Vielen dank
von
sandra15
am 29.06.2015, 11:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot & Resturlaub
Hallo,
das kommt darauf an. War der Urlaub schon bewilligt, dann gilt er als genommen. Ansonsten kann man ihn aufheben bis nach der EZ. Auszahlen geht nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot & Resturlaub
Hallo,
hast Du für den Rest des Jahres schon Urlaub beantragt und genehmigt bekommen?
Das ist wichtig für die Frage
Gruss
Désirée?
von
desireekk
am 29.06.2015, 15:41