Frage:
Hallo Frau Bader,
ich habe gelesen, dass Einkünfte oder auch Verluste aus einer Photovoltaik-Anlage in die Berechnung des Elterngelds mit einbezogen werden.
Als Zeitraum für die Berechnung werden dann nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes sondern das letzte Kalenderjahr genommen. Ist das richtig?
Mein 2. Kind wird voraussichtlich im Dezember 2017 geboren. Folglich würden nicht die letzten 12 Monate genommen sondern das Kalenderjahr 2016. Die Photovoltaik-Anlage wurde aber erst im Januar 2017 in Betrieb genommen.
Welcher Zeitraum wird denn dann für die Berechnung genommen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von MamaUlm am 12.10.2017, 13:09 Uhr

Antwort auf:
Berücksichtigung Photovoltaik-Anlage Elterngeld
Hallo,
trotzdem 2016
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017

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