Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Guten Tag, Ich habe heute gelesen, dass das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnittsgehalt aus den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet wird. Habe ich das Recht, dass eine falsche Berechnung nach über 3 Jahren noch korrigiert wird? Hintergrund: Ich bin im Februar 2014 in den Mutterschutz. Bis zum 31. Dezember 2013 hatte ich eine Vollzeitstelle, danach für ein paar Wochen ALG1 bezogen (also 60% meines Gehaltes vorher). Mein Mutterschaftsgeld wurde mir in Höhe des ALG1 bezahlt. Das dürfte dann nicht korrekt gewesen sein, oder? Danke

von roza_soza am 27.06.2017, 11:31



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Hallo, Nein, das war so richtig. Sonst würden Sie ja bessergestellt werden als ohne Schwangerschaft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2017



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Du hattest doch gar keinen Arbeitgeber mehr, das war völlig richtig.

von Sternenschnuppe am 27.06.2017, 12:10



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Okay, und aus Interesse: Wo finde ich dann Infos zur Berechnungsgrundlage des Mutterschaftageldes in diesem Fall?

von roza_soza am 27.06.2017, 13:13



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Müsstest Du mal googel befragen. Das mit den drei Monaten führt regelmäßig zu Verwirrungen weil es immer nur auf die zutrifft die nach Stunden bezahlt werden und ein unregelmäßiges Einkommen haben. Da wird der Durchschnitt genommen. Du hast ALG1 bekommen, das sind eh nur X Prozent vom alten Einkommen, wieso sollte das nun höher werden wegen dem Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 27.06.2017, 14:48



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Schau mal auf der Seite: http://www.finanztip.de/mutterschaftsgeld/ Da steht: Arbeitslose Mütter - Sind Sie bei Beginn des Mutterschutzes arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) oder sind Sie bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse. Sie bekommen dann die gleiche Summe wie bisher, nur eben von Ihrer Kasse. LG

von Lewanna am 27.06.2017, 16:12



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Ah okay, dann hatte ja alles seine Richtigkeit. Habe mich heute nur erschrocken, dass mir ein vierstelligen Betrag entgangen sein soll :-) Habe ja schließlich jahrelang vorher gearbeitet, aber Projektstelle ist halt Projektstelle und befristet und wenn man dann schwanger wird.. Danke euch :-)

von roza_soza am 27.06.2017, 22:22



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