Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum für Elterngeld

Frage: Bemessungszeitraum für Elterngeld

Relaxolator

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Hallo Foren-Mitglieder, meine Frau und ich werden Mitte März Eltern. Bereits jetzt kümmern wir uns um das Thema Elterngeld. Mit den Grundlagen haben wir uns dank google schon ein wenig vertraut gemacht. Allerdings kommen in unserem Fall noch Änderungen hinzu, über welche man so nichts finden kann. Daher hoffen wir hier auf Hilfe: Von Januar 2012 bis Juni 2012 war meine Frau sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Juni wurde sie gekündigt und hat ab dem 04.07.2012 ALG 1 bezogen. Schon Mitte Juli war Sie im Krankenhaus, hier wurde neben der Schwangerschaft eine immens große Zyste festgestellt, wodurch sie von da an bis Mitte Oktober schwangerschaftsbedingt krank geschrieben war. Nach Mitte Oktober ging der ALG1-Bezug weiter. An Arbeiten war nicht mehr zu denken, immer wieder gab es "Problemchen", die viel Bettruhe erforderten. Nach Aussage der Elterngeldstelle würden die Monate, in welchen meine Frau schwangerschaftsbedingt erkrankt wurde, bei dem Bemessungszeitraum mit 0 EUR Verdienst berücksichtigt. Nach BEEG heißt es doch, das Zeiten nicht berücksichtigt werden, in welchen der/die Bezieher/in schwangerschaftsbedingt erkrankt ist und dadurch weniger verdient. Zwar ist meine Frau in der Zeit Bezieherin von ALG 1 gewesen, allerdings hätte sie doch noch gearbeitet, wenn diese Erkrankung nicht dazu gekommen wäre. Nach meinen Recherchen sollte das Gesetz lt. den aktuellen Rechtssprechungen eher zum Vorteil als zum Nachteil des Beziehers / der Bezieherin interpretiert werden. Sehen sie hier grundsätzlich Chancen, dass diese Monate dann entweder komplett bei der Berechnung rausgenommen werden bzw. durch vorhergehende Monate (bspw 08-12/2011) ersetzt werden können. Danke für Ihre Info. Stefi und Gino


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in den Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld 1bezieht, werden die Zeiten mit Null gerechnet. Auch wenn sie krank war hatte sie doch keinen Arbeitgeber.Sie würde ja nicht genauso gestellt werden wie ohne Krankheit, sondern besser. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Es stimmt schon, dass sie vielleicht gearbeitet hätte, aber sie hatte ja gar keinen Arbeitgeber, Allerdings war sie laut meiner Rechnung bei der Kündigung eventuell ja schon schwanger und hätte gar nicht gekündigt werden dürfen dann ! Ohne Arbeitgeber kann sie natürlich nicht gleichgestellt werden daher ist das mit den Nullmonaten richtig.


Relaxolator

Beitrag melden

Würde es denn etwas bringen, wenn ihr eigentlicher Arbeitgeber per 01.08., der Sie als Geschäftsführerin in einem Cafe angestellt hätte, schriftlich bestätigt, dass es zu einer Anstellung gekommen wäre, wenn Sie nicht schwangerschaftsbedingt erkrankt und so lange ausgefallen wäre??


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein. Sie hatte keinen Arbeitgeber. Was wäre wenn gibt es in dem Fall nicht. Gab es schon einen Arbeitsvertrag ?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...