Hallo Frau Bader! Ich bin in der ambulanten Pflege als 450 Eurokraft tätig. Die Teilzeitangestellten und Vollzeitkräfte bekommen Sonn- und Feiertagszuschläge. Bei mir hieß es, dass ich keine bekomme. Ist das rechtens oder kann ich die Zuschläge einfordern. LG tabby1
von tabby1 am 11.07.2014, 10:10