ArianeW
Liebe Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Mein Arbeitsvertrag ist auf ein Jahr befristet und läuft zum 31. August 2014 aus. Da noch keine schriftliche Verlängerung/unbefristeter Vertrag vorliegt, gehe ich davon aus, dass mein AG den Vertrag zum genannten Datum auslaufen lassen wird. Nun meine offenen Fragen: 1. Wie verhält es sich dann mit der Berechnung der Elterngeldes, erhalte ich überhaupt Elterngeld? 2. Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet? Erhalte ich Mutterschaftsgeld ab Beginn der eigentlichen Mutterschutzfrist? 3. Wäre es weniger kompliziert, wenn der AG mich noch bis Beginn des Mutterschutzes weiterbeschäftigen würde? D.h. würden dann die regulären Berechnungen ohne Arbeitsausfall im letzten Monat etc. berechnet werden? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Klar, ganz normal 2. Wann ist denn ET? Wenn der Vertrag vor dem Mutterschutz endet, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden - und bekommen von der KK Leistungen 3. Nein Liebe Grüße NB
ArianeW
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der ET ist am 12.11.14 D.h. der Mutterschutz würde vorraussichtlich am 1.10.14 beginnen, richtig? Zu Frage 3: D.h. ich muss gar nicht versuchen bei meinem Arbeitgeber bis zum Mutterschutz beschäftigt zu bleiben? Habe ich dadurch keine besseren Vorteile für die Berechnung des Mutterschutzgeldes sowie die Höhe des Elterngeldes. Da ja ab 1. September 2014 keine Erwerbstätigkeit mehr besteht, würde sich mein Elterngeld bestimmt bei Arbeitslosengeldbezug minimieren, oder?
ArianeW
Ach ja, vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in TZ tätig bin, falls das relevant ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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