marzieg
Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft habe ich 1 Jahr in einem kleinen Betrieb (2 Mitarbeiter) gearbeitet (40Std./Wo., unbefristet!!!). Nun ist die Elternzeit fast um (Ende November) und ich habe 3 Monate vor Ablauf meinen AG per e-mail über meinen Wiedereinstiegswunsch in Teilzeit informiert. Bei einem persönlichen Gespräch haben wir meinen Widereinstieg auf den 01.10.12 festgelegt. Ich werde also 20Std./Wo. arbeiten und 50% meines alten Gehalts bekommen. Er sagte, er schicke mir den den geänderten Vertrag zu. Also ALLES GUT... Nun habe ich einen ganz neuen Vertrag bekommen. Er ist befristet auf ein Jahr und beinhaltet eine Probezeit von 6 MONATEN!!! Außerdem ist keine Rede mehr von den VWL, die vor der Schwangerschaft gezahlt wurden (was auch im alten Vertrag vermerkt ist). Ist das alles denn rechtmäßig?? Ich bin unsicher, ob ich überhaupt das Recht auf Wiedereinstellung habe weil es 1. ein sehr kleiner Betrieb ist und 2. ich meinen Teilzeitwunsch nur per e-mail geäußert habe. Ich danke Ihnen schon jetzt für die Antwort.
Hallo, Sie haben kein Anspruch auf Teilzeit. Insofern ist es sinnvoll, sich mit dem Arbeitgeber zu arrangieren. Gleichwohl darf kein neuer Vertrag geschlossen werden, es gilt der alte Vertrag zu den alten Bedingungen. Liebe Grüße, NB
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