Hallo Frau Bader, Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der nach einer Vertragverlängerung nun 3 Tage vor Beginn des Mutterschutzes endet. Die Vertragverlängerung wurde kurzfristig mitgeteilt und ist nun doch kürzer als vorher besprochen. Nämlich nur 2 statt 3 Monate. Daher konnte ich die 3 Monatsfrist zur Arbeitslosenanmeldung nicht mehr einhalten. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden? Auch wenn die Frist vertrichen ist? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Bin ich überhaupt noch weiter versichert über meine Krankenkasse? Oder verliere ich jeden Anspruch der Krankenkasse weil ich ja keinen Arbeitgeber mehr haben werde und noch nicht im Mutterschutz bin? vielen Dank
von chris244 am 05.12.2012, 18:51