Guten abend Fr. Bader!
Ich bin Zahnarzthelferin und wurde gleich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft befreit, da Zh nicht mehr an der Assistenz arbeiten dürfen und mein Chef keine anderen Aufgaben für mich hatte! Die Krankenkasse übernahm mein volles Gehalt ab dem 5. Monat und ich war zuhause! Jetzt ist es so, dass meine Elternzeit bis 09.01.2013 läuft und ich sie noch ein Jahr verlängern wollte!
Nun die Frage, da ich wieder schwanger bin; geht es ab 09.01.2013 wieder zu arbeiten und mein Chef läßt mich wieder befreien und die Krankenkasse zahlt wieder das volle Gehalt! Oder geht das gesetzlich nicht!
MfG Sophia 11
von
Sophia11
am 09.11.2012, 20:20
Antwort auf:
Befreiung nach Elternzeit
Hallo,
klar geht es
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
Befreiung nach Elternzeit
In dem Fall wäre es geschickt, die EZ nicht zu verlängern, sondern quasi wieder voll einzusteigen!
Und dann läuft es so wie beim ersten Kind:
Du arbeitest (eigentlich), bist aber schwanger, darum gibts ein BV mit BV-Lohn, dem MuSchu-Geld usw....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.11.2012, 20:25
Antwort auf:
Befreiung nach Elternzeit
Wie muss man den da vorgehen? An wen muss man sich denn wenden?
Lg Sophia
von
Sophia11
am 10.11.2012, 13:25
Antwort auf:
Befreiung nach Elternzeit
Ganz einfach!
Du teilst deinem AG mit, dass du schwanger bist.
Und wenn dann nicht automatisch das Beschäftigungsverbot (für die Zeit nach der EZ) kommt, fragste nochmal nach, ob dein Chef mittlerweile einen schwangerschaftsgeeigneten Arbeitsplatz für dich hat, weil du ja sonst ein BV von ihm bekommen müsstest!
Nach deiner Arbeitsplatzbeschreibung müsste er dir das BV ja wieder ausstellen. Und wenn es kommt, bleibst du weiter zuhause und bekommst dein BV-Gehalt (wie beim ersten Kind).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.11.2012, 15:33