Guten Tag Frau Bader, ich habe gelesen, dass die Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beendet werden kann, um den vollen Zuschuss zum Mutterschutzgeld vom AG zu erhalten. Ich arbeite derzeit in Teilzeit und bin wieder schwanger. Wie verhält es sich in diesem Fall? Ich habe meinem AG bereits über die neue Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt und müsste ja dann sowieso in Mutterschutz. Bekomme wahrscheinlich dann ja nach aktueller Situation dann nur die Aufstockung zum Teilzeitgehalt. Nach der Mutterschutzfrist möchte ich aber mit meinem zweiten Kind auch wieder mindestens ein Jahr zu Hause bleiben. Muss ich ebenso die erste Elternzeit vorzeitig beenden? Dann auch zu Beginn der Mutterschutzfrist? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
von chris2 am 06.10.2017, 10:32