Sehr geehrte Frau Bader,
wir sind aktuell auf der Suche nach einem Babysitter und dabei stellen sich uns einige rechtliche Fragen:
- Der Babysitter wird unser Kind gelegentlich, max. 2x pro Woche bzw. 6x im Monat für 2-5 Stunden betreuen. Müssen wir sie bei der Unfallkasse melden? Läuft dies dann als sog. Minijob? Verstehe ich es richtig, dass der Babysitter dann sowohl auf den Wegen, als auch bei uns zu Hause versichert ist, falls ihm etwas zustößt?
- Angenommen, der Babysitter macht bei uns zu Hause etwas kaputt, und in seiner Haftpflichtversicherung ist nicht erwähnt, dass diese auch bei Einsätzen als Babysitter greift: haftet der Babysitter dann selbst, oder bleiben wir Eltern auf dem Schaden sitzen? Unsere private Haftpflichtversicherung umfasst nämlich keine Schäden durch Babysitter.
- Darf ein minderjähriger Babysitter in unserer Wohnung nach 22 Uhr arbeiten? Wie ist dies aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht zu bewerten? Sind wir für den Heimweg verantwortlich?
Viele Grüße
corry84
von
corry84
am 04.07.2013, 19:59
Antwort auf:
Babysitter: Versicherung
Hallo,
Wer als Babysitter angestellt ist, fällt in die Kategorie Haushaltshilfen und muss somit gesetzlich unfallversichert sein. Der Arbeitgeber bzw. Haushaltsführende übernimmt die Kosten dafür und ist für die Anmeldung innerhalb der ersten Woche beim Unfallversicherungsträger zuständig.
Um sich hinsichtlich eines Schadensfalls abzusichern, sollte sich der Babysitter informieren, ob die eigene private Haftpflichtversicherung oder jene der Eltern, auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Kraft tritt. In einigen Fällen greift ebenfalls die private Haftpflichtversicherung des Haushaltsführenden.
Handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, d.h. Aufgaben, die normalerweise durch Familienmitglieder ausgeführt werden und bei dem der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient, so spricht man vom sogenannten Minijob. Darunter fallen Erledigungen wie Gartenarbeit, Reinigung der Wohnräume oder die Betreuung von Angehörigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2013
Antwort auf:
Babysitter: Versicherung
Öhm, sicherst Du Dich auch so ab, wenn ihr Besuch bekommt, das Kind jemanden einläd ?
Sorry, aber ich finde Deine Überlegungen etwas übertrieben.
Wenn wir einen Babysitter haben bekommt der das Geld bar auf die Hand und fertig.
Demoliert wurde noch nie was.
von
Sternenschnuppe
am 04.07.2013, 20:28
Antwort auf:
Babysitter: Versicherung
Die Frage war zwar nicht an dich gerichtet, sondern an die Expertin, und die Antwort ist wenig hilfreich, dennoch antworte ich dir.
Ich möchte einfach auf der sicheren Seite sein. Wenn dem Babysitter was passiert, und seine Versicherung nicht bezahlt, weil es ein Arbeitsunfall war, möchte ich nicht dafür gerade stehen müssen! Ebenso sind für einen Beschäftigten die Wege zur Arbeit und zurück über den Arbeitgeber versichert. Und dieser bin in dem Fall ich.
Viele Grüße
von
corry84
am 05.07.2013, 09:16
Antwort auf:
Babysitter: Versicherung
Noch was zum Thema Besuch: wenn der Besuch etwas kaputt macht, greift seine Haftpflichtversicherung, da er dann nicht zur Arbeit hier her kommt. Und dann sind auch seine Wege Privatvergnügen und ich hafte nicht dafür.
von
corry84
am 05.07.2013, 09:17