Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde nunmehr mein Elterngeldbescheid zugestellt. Nicht berücksichtigt wurden die mir mit meinem Gehalt ausgezahlten Überstunden sowie das vertraglich vereinbarte Urlaubs-/Weihnachtsgeld? Ist es richtig, dass diese Zahlungen nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließen? Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Elena
von Elena554 am 07.08.2012, 12:33