Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Hallo Frau Bader, meine Frau bekam am 26.07.2011 ein Beschäftigungsverbot vom Gyn ausgesprochen. Es bestand noch fast der gesamte Anspruch auf Urlaub für das Jahr 2011. Der eigentliche Beginn der Mutterschutzzeit wäre der 10.01.2012 gewesen. Meine Frau befindet sich zur Zeit noch bis August in Elternzeit. Was passiert mit dem Resturlaubsanspruch aus 2011, bei einem jetzigem Jobwechsel. (noch wärend der Elternzeit) mit Zustimmung des alten Arbeitgebers

von Thorsten1978 am 05.06.2013, 00:11



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Hallo, dann muss der Urlaub ausgezahlt werden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2013



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Ein Jobwechsel - innerhalb der Elternzeit? Also endet der eigentliche Vertrag beim alten AG und sie fängt einen neuen Job (Teilzeit in Elternzeit?) bei einem neuen AG an? Dann muss der alte Urlaub aus 2011 und 2012 ausgezahlt werden. Zum Vertragsende. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2013, 10:29



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Ja genau, ein Jobwechsel innerhalb der Elternzeit !!! Neuer Job Teilzeit 20 Std. die Woche = 80 Std./Mon. Wie ist denn dann der Urlaubsanspruch aus 2012 ??? Ab dem 10.01.2012 war meine Frau ja im Mutterschutz und ist danach bis jetzt nahtlos in die Elternzeit gegangen. Wie hoch wäre denn dann der Urlaubsanspruch aus 2012 ??? Normalerweis hat sie Anspruch auf 26 Tage/Jahr.

von Thorsten1978 am 05.06.2013, 12:06



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Sie beginnt also einen neuen Teilzeitjob bei einem neunen AG, der nach der Elternzeit weiter laufen soll? Und der alte Vertrag läuft im August aus. Dann sollte sie ihren Urlaub zum Ende des Vertrages ausgezahlt bekommen. Für 2011 stehen ihr der gesamte Jahresurlaub zu abzüglich der schon genommenen Urlaubstage. Für 2012 hat sie bei 26 Tagen Jahresurlaub und Mutterschutz bis in den März Anspruch auf 6,5 Tage, die normalerweise gerundet werden auf 7 Tage. Elternzeit hat sie dann nur noch, wenn sie es mit dem neuen AG auch so vereinbart hat. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2013, 23:07



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Warum kündigt sie den alten Job? Hat sie das schriftlich das der neue AG auch Elternzeit gewährt? Weil, er muß es nicht. Sie kann doch mit Zustimmung ihres jetzigen AG auch woanders innerhalb der EZ arbeiten. Ihr jetziger Job ruht doch eh in der EZ. Da muß sie dann den nicht extra für kündigen - wissen halt viele nicht.

Mitglied inaktiv - 06.06.2013, 08:35



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Sie wechselt den Job weil Ihr alter AG Ihr keine Teilzeitstelle anbieten kann. (zu klein) und Sie beim neuen AG mehr Geld verdient. Sie fängt beim neuen AG in Teilzeit an und beendet somit Ihre Elternzeit.

von Thorsten1978 am 06.06.2013, 10:13



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel

Ähmm, Teilzeit beendet nicht die Elternzeit! Jedes Elternteil darf bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Innerhalb der Elternzeit darf bis zu 30 Std die Woche gearbeitet werden, ohne Einkommensgrenze. Heißt also, wenn der jetzige AG keine TZ-Stelle hat, dann soll sie sich von ihm das OK geben lassen das sie bei einem anderen arbeiten darf. Dort macht sie dann einen Vertrag über die Dauer der Elternzeit. Ist die Elternzeit zuende, muß sie ihre Vollzeitstelle wieder antreten bei ihrem jetztigen AG. Oder dann eben halt notfalls kündigen zum Ende der Elternzeit. Beendet sie die Elternzeit jetzt, dann verliert sie den Kündigungsschutz. Und wie gesagt, der neue AG ist nicht verpflichtet ihr Elternzeit zu gewähren.

Mitglied inaktiv - 06.06.2013, 13:35



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nach beschäftigungsverbot arbeitslos

Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot soll mit Kündigungsfrist zum 30.04.2019 gekündigt werden. Wüsste gern, ob ich Elternzeit beantragen muss, da ich für den Arbeitsmarkt gerade nicht vermittelbar bin ( Baby ist gerade 5 Monate alt) und gleichzeitig Arbeitslosengeld 1? Leider kann mir diesbezüglich niemand eine Antwort geben. Scheint ...


Returnable nach Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich darauf, das ich letztes Jahr im August aufgrund von meinen Arbeitsplatzbedingungen (exam. Altenpflegerin ohne Möglichkeit eine andere Position im Haus zu bekommen) ins Beschäftigungverbot geschickt worden bin. Ich hatte in dem Jahr noch ca. 10 Tage Resturlaub übrig. Meine Chefin meinte nun zu mir das mein...


Wie wird Elterngeld nach Beschäftigungsverbot berechnet?

Hallo, Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, ich bin Kinderkrankenschwester und in der 23.Woche. Meine Frage ist nun, welche Gehaltsbestandteile zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Vor dem Beschäftigungsverbot habe ich meine Grundvergütung, Intensivzulage und diverse Zulagen erhalten, einige steuerfrei (Nachtdienst, So...


Anspruch auf Urlaubsgeld nach Beschäftigungsverbot?

Guten Tag, ich hätte gern mal eine kurze Einschätzung Ihrerseits bezüglich einem Anspruch auf Urlaubsgeld. Ich arbeite seit 2011 für den Caritasverband und bin dort als Heilerziehungspflegerin tätig. Vertraglich habe ich eine 75% Stelle unbefristet. Anfang 2017 wurde meine Stelle auf 100% aufgestockt da eine Mitarbeiterin erkrankte, dies ers...


Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit Ende März im BV. Werden diese Monate mit als Berechnungsgrundlage genutzt? Desweiteren war ich bis November letzten Jahres Azubi und nebenbei freiberuflich tätig. Zählen beide Einnahmen bei der Berechnung? Desweiteren wurde ich im Dezember aus dem Ausbildungsverhältnis im gleichen Unternehmen...


Berechnung Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich habe im Sommer 2018 mein erstes Kind bekommen und war ein Jahr in Elternzeit. In diese Zeit habe ich Elterngeld bezogen. Seit Juli 2019 bin ich in Teilzeit angestellt und seit September 2019 zusätzlich freiberuflich selbstständig. Nun planen wir eine zweite Schwangerschaft. Mein Gynäkologe sagte bereits, dass ich dann ein Berufsverb...


Krankschreibung nach Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, In den Anfängen meiner Schwangerschaft war ich drei Wochen krank geschrieben und anschließend wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ich arbeite in einer Kita. Nun habe ich mich nach langen Überlegungen noch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden und lasse diesen nächste Woche vornehmen. Da mir diese Entscheid...


Auszahlung Resturlaub bei Kündigung

Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis November 2023 in Elternzeit. Ich möchte nun jedoch zum 31.12.2022 kündigen und mir (erstmal)einen Minijob suchen (mein Arbeitgeber erlaubt dies nicht bei einem anderen Arbeitgeber und zurück zu meiner alten Arbeit möchte ich nicht mehr). In den letzten Jahren habe ich noch einige Urlaubstage sowohl in...


Gehalt nach Beschäftigungsverbot mit Stundenerhöhung?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 01.11.22 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten. Im Vorfeld habe ich in Teilzeit, in Elternzeit gearbeitet, der Vertrag lief bis zum 01.11.22. Das heisst ab dem 02.11.22 habe ich wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle. Meine Frage lautet, verstehe ich es richtig, dass nach dem Mutte...


Auszahlung Resturlaub nach neuen Gehältern?

Guten Tag, Ich habe im neuen Jahr meinen Arbeitgeber gewechselt. Zuvor war ich in Elternzeit und Beschäftigungsverbot. Nun steht mir noch die Auszahlung von 9 Tagen Resturlaub zu. In der Zwischenzeit wurden die Gehälter erhöht. Nach welchem Gehalt werde ich nun bezahlt werden? Nach dem, wie es vor der Elternzeit war, oder so wie es jetzt ...