Frage:
Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Hallo Frau Bader, meine Frau bekam am 26.07.2011 ein Beschäftigungsverbot vom Gyn ausgesprochen. Es bestand noch fast der gesamte Anspruch auf Urlaub für das Jahr 2011. Der eigentliche Beginn der Mutterschutzzeit wäre der 10.01.2012 gewesen. Meine Frau befindet sich zur Zeit noch bis August in Elternzeit. Was passiert mit dem Resturlaubsanspruch aus 2011, bei einem jetzigem Jobwechsel. (noch wärend der Elternzeit) mit Zustimmung des alten Arbeitgebers
von
Thorsten1978
am 05.06.2013, 00:11
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Hallo,
dann muss der Urlaub ausgezahlt werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2013
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Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Ein Jobwechsel - innerhalb der Elternzeit?
Also endet der eigentliche Vertrag beim alten AG und sie fängt einen neuen Job (Teilzeit in Elternzeit?) bei einem neuen AG an?
Dann muss der alte Urlaub aus 2011 und 2012 ausgezahlt werden. Zum Vertragsende.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.06.2013, 10:29
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Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Ja genau, ein Jobwechsel innerhalb der Elternzeit !!!
Neuer Job Teilzeit 20 Std. die Woche = 80 Std./Mon.
Wie ist denn dann der Urlaubsanspruch aus 2012 ???
Ab dem 10.01.2012 war meine Frau ja im Mutterschutz und ist
danach bis jetzt nahtlos in die Elternzeit gegangen.
Wie hoch wäre denn dann der Urlaubsanspruch aus 2012 ???
Normalerweis hat sie Anspruch auf 26 Tage/Jahr.
von
Thorsten1978
am 05.06.2013, 12:06
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Sie beginnt also einen neuen Teilzeitjob bei einem neunen AG, der nach der Elternzeit weiter laufen soll?
Und der alte Vertrag läuft im August aus.
Dann sollte sie ihren Urlaub zum Ende des Vertrages ausgezahlt bekommen.
Für 2011 stehen ihr der gesamte Jahresurlaub zu abzüglich der schon genommenen Urlaubstage. Für 2012 hat sie bei 26 Tagen Jahresurlaub und Mutterschutz bis in den März Anspruch auf 6,5 Tage, die normalerweise gerundet werden auf 7 Tage.
Elternzeit hat sie dann nur noch, wenn sie es mit dem neuen AG auch so vereinbart hat.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.06.2013, 23:07
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Warum kündigt sie den alten Job? Hat sie das schriftlich das der neue AG auch Elternzeit gewährt? Weil, er muß es nicht.
Sie kann doch mit Zustimmung ihres jetzigen AG auch woanders innerhalb der EZ arbeiten. Ihr jetziger Job ruht doch eh in der EZ. Da muß sie dann den nicht extra für kündigen - wissen halt viele nicht.
Mitglied inaktiv - 06.06.2013, 08:35
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Sie wechselt den Job weil Ihr alter AG Ihr keine Teilzeitstelle anbieten kann. (zu klein) und Sie beim neuen AG mehr Geld verdient.
Sie fängt beim neuen AG in Teilzeit an und beendet somit Ihre Elternzeit.
von
Thorsten1978
am 06.06.2013, 10:13
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub nach Beschäftigungsverbot,Elternzeit u. Jobwechsel
Ähmm, Teilzeit beendet nicht die Elternzeit!
Jedes Elternteil darf bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Innerhalb der Elternzeit darf bis zu 30 Std die Woche gearbeitet werden, ohne Einkommensgrenze. Heißt also, wenn der jetzige AG keine TZ-Stelle hat, dann soll sie sich von ihm das OK geben lassen das sie bei einem anderen arbeiten darf. Dort macht sie dann einen Vertrag über die Dauer der Elternzeit. Ist die Elternzeit zuende, muß sie ihre Vollzeitstelle wieder antreten bei ihrem jetztigen AG. Oder dann eben halt notfalls kündigen zum Ende der Elternzeit.
Beendet sie die Elternzeit jetzt, dann verliert sie den Kündigungsschutz. Und wie gesagt, der neue AG ist nicht verpflichtet ihr Elternzeit zu gewähren.
Mitglied inaktiv - 06.06.2013, 13:35