Hallo Frau Bader, In unserem EB herrscht eine Meinungsverschiedenheit. Nun möchte 1 Mitglied die Auflösung des EB. Meine Frage: kann er dies überhaupt fordern oder kann er lediglich selbst zurücktreten? Was wären die Voraussetzungen für eine Auflösung? Ich denke die Mehrheit ist gegen Neuwahlen des EB. LG D.R.
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 12:52