Frage: Auflösung des Elternbeirates

Hallo Frau Bader, In unserem EB herrscht eine Meinungsverschiedenheit. Nun möchte 1 Mitglied die Auflösung des EB. Meine Frage: kann er dies überhaupt fordern oder kann er lediglich selbst zurücktreten? Was wären die Voraussetzungen für eine Auflösung? Ich denke die Mehrheit ist gegen Neuwahlen des EB. LG D.R.

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 12:52



Antwort auf: Auflösung des Elternbeirates

Hallo, da muss es eine Satzung geben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2011



Antwort auf: Auflösung des Elternbeirates

Hallo, lesen Sie das in der Satzung nach! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2011



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