Mitglied inaktiv
Hallo Nicola, seit Oktober letzten Jahres arbeite ich als geringfügig Beschäftigte in einem Verlag als Texterfasserin. Der Verdienst pro Monat ist sehr gering (100 bis 180 Mark), geht aber auf Lohnsteuerkarte und variiert, je nach geleisteter Arbeit. Nun bin ich im 7. Monat schwanger und teilte meinem Arbeitgeber mit, dass ich ab 23. September in Mutterschutz gehe. Daraufhin will er nun das Arbeitsverhältnis zu Ende August auflösen und mich nach dem Mutterschutz ggf. wieder beschäftigen. Nun meine Fragen: Darf der Arbeitgeber dies, und wer zahlt denn nun ´Mutterschaftsgeld und wie wird dies berechnet? Muss das jetzt ganz die Krankenkasse zahlen oder bekomme ich etwa gar nichts? Zusätzlich habe ich in diesem Jahr etwas durch freiberufliche Tätigkeit verdient, ebenfalls aber sehr wenig (ca. 500 Mark). Wird dies zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes ebenfalls herangezogen?
Liebe Andrea, das MutterschutzG gilt auch für geringfügige Arbverh, nur nicht für befristet über den Beschäftigungszeitraum hinaus. N. Bader
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