Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auflösung einer geringfügigen Beschäftigung aufgrund Schwangerschaft

Frage: Auflösung einer geringfügigen Beschäftigung aufgrund Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Nicola, seit Oktober letzten Jahres arbeite ich als geringfügig Beschäftigte in einem Verlag als Texterfasserin. Der Verdienst pro Monat ist sehr gering (100 bis 180 Mark), geht aber auf Lohnsteuerkarte und variiert, je nach geleisteter Arbeit. Nun bin ich im 7. Monat schwanger und teilte meinem Arbeitgeber mit, dass ich ab 23. September in Mutterschutz gehe. Daraufhin will er nun das Arbeitsverhältnis zu Ende August auflösen und mich nach dem Mutterschutz ggf. wieder beschäftigen. Nun meine Fragen: Darf der Arbeitgeber dies, und wer zahlt denn nun ´Mutterschaftsgeld und wie wird dies berechnet? Muss das jetzt ganz die Krankenkasse zahlen oder bekomme ich etwa gar nichts? Zusätzlich habe ich in diesem Jahr etwas durch freiberufliche Tätigkeit verdient, ebenfalls aber sehr wenig (ca. 500 Mark). Wird dies zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes ebenfalls herangezogen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Andrea, das MutterschutzG gilt auch für geringfügige Arbverh, nur nicht für befristet über den Beschäftigungszeitraum hinaus. N. Bader


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich bin in der neunten Woche Schwanger und arbeite als Arzthelferin in einer Internistischen Praxis. Nun habe ich das Problem das ich nicht weiß welche Arbeiten ich nicht mehr ausüben darf. Zur Zeit nehme ich noch Blut ab aber weiß nicht ob das rechtens ist. Ich müsste eigentlich demnähst wieder Magen und Darmspiegelungen machen und weiß ...

Hallo Frau Bader, da wir uns ein zweites Kind wünschen und ich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (unbefristet) stehe, hätte ich diesbezüglich folgende Fragen: - Wenn mein Arbeitgeber erfährt, dass ich schwanger bin, darf er mich einfach kündigen? - Wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin? - Welche f ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin im zweiten Elternzeitjahr und arbeite 20 Std/Woche. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Die Elternzeit endet am 31.03.2018. Ich bin erneut schwanger. Entbindungstermin ist der 15.03.2018. Muss ich irgendwelche Anträge in Bezug auf das Ende der Elternzeit stellen oder geschieht das alles automati ...

Hallo, Zurzeit befinde ich mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit und übe nebenbei eine geringfügige Beschäftigung bei meinem aktuellen Arbeitgeber aus. Wir planen eine zweite Schwangerschaft. Wenn ich zum Ende meiner jetzigen Elternzeit schwanger werden würde und wieder, wie in der vorherigen, ins Beschäftigungsverbot gehe, wie wird mein Gehalt ...

Hallo Frau Bader, zuerst zu mir: Juli 2020 Geburt Kind 1 Juli 2021 Ende Elterngeldbezug November 2021 Wiederaufnahme des Jobs in TZ als Beschäftigung während Elternzeit September 2022 Ende Elternzeit Kind 1 Ich beginne also im November bei meinem üblichen Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte allerdings ein zweites Kind, hier stellen sich ...

Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss.  1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo Frau Bader, ich möchte während meiner EZ bei einem anderen AG arbeiten, da die Arbeitszeiten und -bedingungen besser sind. Kann der aktuelle AG dem widersprechen, indem er argumentiert, dass er mir ähnliche Arbeitszeiten anbieten könnte? Eine Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt von meiner Seite ist kompliziert, da ich wegen einer Fortbildun ...

Hallo Frau Bader. Ich möchte während der EZ bei einem anderen AG arbeiten, weil die Zeiten und Bedingungen besser sind. Kündigen bei meinem jetzigen AG kann ich aktuell nicht, weil ich eine Rückzahlungsvereinbarung im Rahmen einer Fortbildung unterschrieben habe. Die Aussage war, dass ich so lange EZ nehmen soll, bis die Zeit vorbei ist.  Ka ...