Hallo Frau Bader,
mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Kündigungstermin nach dem Mutterschutz (12 Wochen nach dem errechneten ET) angeboten. Somit wäre ich ab dem ersten Tag der Elternzeit arbeitslos. Wie wird die mir angebotene Abfindung das Elterngeld beeinflüssen? Kann es sein, dass bei mir durch die Höhe der Abfindung (ca. 10 Monate Gehalt) das Recht auf Elterngeld ganz verfällt?
Bei der Elterngeldstelle, wo ich mich telefonisch informiert habe, wurde mir gesagt, es komme darauf an, wie die Abfindung verteuert wird - als sonstiger Bezug (keine Auswirkung) oder als Brutto-Einkommen (Verlust des Elterngeldes). Bei einem telefonischen Rechtsanwaltdienst wurde mir gesagt, eine Abfindung heißt automatisch eine Kürzung des Elterngeldes (in meinem Fall komplett). Nun bin ich natürlich verwirrt.
Wenn die Elterngeldstelle Recht hat, wie kann ich das beeinflüssen, dass die Abfindung als sonstiger Bezug versteuert wird - ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!
von
Maria79
am 02.08.2012, 14:30
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag mit Abfindung in Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
eine Abfindung ist eine Einmalzahlung u kein lfd. Lohn. Etwas anderes kann gelten, wenn diese mtl. ausgezahlt wird.
Können Sie das Problem nicht umgehen, indem Sie 1 Jahr EZ nehmen u dann die Abfindung erhalten? Da hat der AG doch auch nur Vorteile (und Sie das Insolvenzrisiko)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2012
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag mit Abfindung in Elternzeit und Elterngeld
Du darfst in den ersten 4 Monaten nach der Geburt nicht gekündigt werden (nur falls du das nicht weißt)
Leider bin ich zu deiner Frage nicht rechtssicher...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.08.2012, 21:07
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag mit Abfindung in Elternzeit und Elterngeld
Darf ich fragen, warum Du keine Elternzeit nimmst?
Hat das einen bestimmten Grund?
von
Sonni74LS
am 02.08.2012, 21:23
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag mit Abfindung in Elternzeit und Elterngeld
Ich werde zu Hause bleiben und wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe, nehme ich auch die Elternzeit (als weiterhin beschäftigt). die Option, die ich jetzt hätte, ist ohne Elternzeit einfach mit Elterngeld (wenn es geht) zu Hause zu bleiben (wahrscheinlich heißt es dann Hausfrau), dafür aber eine hohe Abfindung zu bekommen. das ist die Frage, inwieweit sich das wirklich lohnt. Ich kann das nicht so richtig abschätzen, welche Nachteile das alles haben könnte, in welchen Bereichen es sich sonst noch auswirken kann (Versicherungen, Rente)..
von
Maria79
am 03.08.2012, 12:51
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag mit Abfindung in Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit heisst auch, dass Du in dieser Zeit beitragsfrei krankenversichert bist. Das wäre dann mit Kündigung vorbei.
Ich persönlich würde da lieber Elternzeit nehmen und auf die Abfindung verzichten. Du hast ja einen Rechtsanspruch auf deinen Job und dann kommst Du halt nach 3 Jahren EZ wieder.
Frage mich immer, warum die AGs die Mütter immer so schnell "loswerden" möchten?
von
Sonni74LS
am 03.08.2012, 13:08