Hallo Frau Bader, mein Mann hat das alleinige ABR beantragt, weil ich gerne mit meinen Kindern in meine Heimat ziehen möchte (500km entfernt). Darum geht es mir in der Frage jetzt aber nicht: Wir hatten jetzt ein Gespräch beim Jugendamt, da diese ja vor Gericht auch einen Bericht abgeben. Geht es in dem Bericht nur darum, was das Jugendamt glaubt, bei wem die Kinder besser aufgehoben sind oder sagen die auch, die Kinder sollen zur Mutter aber wegziehen wäre nicht gut. Wie weit wiegt das Urteil vom Jugendamt? Ps: ich habe noch keinen Anwalt, weil der Termin noch etwas hin ist.
Mitglied inaktiv - 25.10.2017, 15:17