Hallo,
mein voraussichtlicher Geburtstermin liegt im Oktober 2014. Bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeite ich 40 Stunden/Woche voll. Nach meiner Elternzeit möchte ich meinen Arbeitsvertrag von 40 auf 30 Wochenstunden ändern. Gleichzeitig möchte ich sicher gehen, dass ich nach meiner Schwangerschaft wieder auf derselben Stelle weiterarbeiten kann.
Ist es günstiger, vorab schriftlich eine Stundenreduzierung mit dem AG zu vereinbaren und ggf. einen Arbeitsvertragsänderung mit Starttermin des Wiedereintrittstages zu fixieren (besteht dann das Risiko, dass man aufgrund der reduzierten Arbeitszeit eine andere Stelle zugewiesen bekommt?)
Oder ist es günstiger, vorher nichts schriftliches zu vereinbaren, das heißt besteht für AN ohnehin das Recht auf Stundenreduzierung und es wäre in dem Fall besser, erst bei der Rückkehr die Vertragsänderung durchzuführen (auch mit dem Hinblick darauf, dass ich auf derselben Stelle weiterarbeiten möchte?)
Grüße,
cpeter
von
cpeter54
am 09.06.2014, 11:07
Antwort auf:
Arbeitszeitänderung nach Schwangerschaft - von 40 auf 30 Stunden
Hallo,
ob ein Anspruch besteht, hängt von der Grösse des Betriebes (mind 15) u der Art der Tätigkeit ab (stehen betriebliche Gründe gegen eine TZ).
Ansonsten würde ich mal offen mitd em Ag reden - wenn er es Ihnen jetzt schon schriftlich gibt, um so besser
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2014
Antwort auf:
Arbeitszeitänderung nach Schwangerschaft - von 40 auf 30 Stunden
Hast Du vor direkt nach dem Jahr Elterngeld wieder arbeiten zu gehen? Oder willst Du die 3 Jahre Elternzeitanspruch daheim bleiben?
Ansonsten, Du darfst innerhalb der Elternzeit arbeiten gehen, und zwar bis zu 30 Std die Woche. Was ja deinem Wunsch entsprechen würde. Solange Du Elterngeld beziehst, wird allerdings das Einkom men darauf entsprechend angerechnet (zumindestens bei voller Elterngeldauszahlung in den ersten 12/14 Monaten). Gleichzeitig genießt Du auch weiterhin Kündigungsschutz ect. Und, DEin AG ist an bestimmte Bedingungen gebunden unter denen er dir nur Teilzeit verwehren darf. IMO ist das aber auch eine gute Chance zu schauen, ob und wie es mit 30 Std klappt. Sowohl für Dich, als auch für den AG. Und nach dem entgültigen Ende der Elternzeit kann man dann schauen ob man wieder den Vollzeitjob aufleben läßt, oder den Arbeitsvertrag entsprechend ändert.
Festlegen dazu mußt Du dich dann wenn Du die Elternzeit meldest, also bei planmässiger Geburt spätestesn 1 Woche nach der Geburt eures KIndes. Und zwar für mind 2 Jahre, das 3te Jahr könntest Du dann auch für später "aufheben", bis zur Einschulung des Kindes.
Ich zB bin im ersten Jahr daheim geblieben, das Elterngeld diente dort zur Finanzierung. Seit dem 1ten geburtstag unseres Sohnes vor fast einem Jahr arbeite ich nun 25-30 Std die Woche - gleicher Job, gleicher Urlaubsanspruch (weil auch selbe Tagesanzahl wie früher), gleiche Stundenentlohnung. Nur eben keine 40 Std mehr. Und, aus Kulanz eben nur bis nachmittags, keine Spätschicht und Wochenendarbeit (wie früher). Das muß man aber eben dann mit dem AG klären.
Mitglied inaktiv - 09.06.2014, 14:00