Arbeitsvertrag läuft vor mutterschutz aus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag läuft vor mutterschutz aus

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes problem, unser Baby kommt voraussichtl. Am 4.1.2016 auf die welt, mein Arbeitsvertrag läuft nur noch bis heute also 18.11.2015, mein mutterschutz beginnt aber erst am 22.11.2015, ich habe mich rechtzeitig bei der arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet und hab ein beschäftigungsverbot, jetzt kommts, ich kann kein arg für 4 tage beantragen weil ich die 4 tage nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, die Krankenkasse zahlt kein mutterschaftsgeld weil die 4 tage nicht beschäftigt wurde. So das war vor ca 2 monaten wo ich mich mit denen rumgestritten hab. Heute habe ich mal bei der elterngeldstelle angerufen wo ich gesagt bekomme habe, dass nur die letzten 12 monate berücksichtigt werden zur Berechnung ABER da ich ja ab heute bis ende des Jahres keine Einkünfte habe und kein mutterschaftsgeld kriege können nur 10 monate elterngeld berechnet werden d.h. ich kriege dann bloß 10 monate elterngeld. Da frage ich mich nur, wo bleibt die gerechtigkeit, wenn ehrliche Steuerzahler und fleißige Arbeiter Sozialversicherung zahlen und kaum krank sind dann noch solche Probleme haben wenn sie eine Familie gründen wollen.

von Oxana90 am 18.11.2015, 12:19



Antwort auf: Arbeitsvertrag läuft vor mutterschutz aus

Hallo, bis vor einiger Zeit gab es öffentlich eine Arbeitsanweisung zu diesem Thema (da stehen auch interessante Urteile, die die Agenturen f Arbeit ja nicht beachten sollen) Ich kopiere das mal hier rein-liebe Grüße NB Geschäftszeichen: SP III 31 / SP III 32 - 71119 / 71328 / 9031 / 9042 / 9043 / 6801.4 / 6901.4 Empfänger: Alle AA, RD, SC Gültig ab: 23.11.2010 Gültig bis: 22.11.2015 SGB II: - SGB III: Weisung Zusammenfassung Um die soziale Absicherung von schwangeren arbeitslosen Frauen zu gewährleisten, für die ein Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG bescheinigt hat, ohne gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit für die Schwangere festzustellen, ist nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vorläufig über den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu entscheiden. 1. Ausgangssituation Aktuell besteht eine gesetzliche Regelungslücke in der sozialen Absicherung von arbeitslosen schwangeren Frauen, für die ein Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG ausgesprochen hat, ohne gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren zu bescheinigen. Nach dem Landessozialgericht Hessen hat nun auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 13 AL 4524/09) entschieden, dass in diesen Fällen Verfügbarkeit zu fingieren und Arbeitslosengeld zu zahlen sei. Gegen diese Entscheidung hat die BA Revision eingelegt (vgl. B 7 AL 26/10 R). 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene - entfällt - 3. Eigene Entscheidung und Absicht Aufgrund des beim Bundessozialgericht anhängigen Rechtsstreits (B 7 AL 26/10 R) zur Klärung der Leistungspflicht der BA für Zeiten, in denen der Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat, ohne gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren selbst zu bescheinigen, liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung von Arbeitslosengeld nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III grundsätzlich vor. Bei der im Rahmen des § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III erforderlichen Ermessensausübung sind die wirtschaftlichen, persönlichen bzw. sonstigen Verhältnisse der Schwangeren zu berücksichtigen. Die Ermessensausübung dürfte in diesen Fällen regelmäßig zu einer vorläufigen Bewilligung führen. Die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ist ab sofort zu nutzen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich neben den Fällen, bei denen die Entscheidung über den Leistungsanspruch noch aussteht, auch auf die betroffenen Fälle im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens. In Fällen, in denen das Beschäftigungsverbot ohne gleichzeitige Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren während des laufenden Leistungsbezuges ergeht, ist die ursprüngliche Bewilligung nach § 48 Abs.1 Satz 1 SGB X aufzuheben. Anschließend ist über die weitere Zahlung von Arbeitslosengeld nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vorläufig zu entscheiden. Der Bewilligungsbescheid nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III muss für den Empfänger die Vorläufigkeit klar erkennen lassen. Hierzu sind der Umfang der Vorläufigkeit und die Rechtsfrage, die noch nicht endgültig geklärt ist, zu benennen. Hierzu ist neben dem Bescheid aus COLIBRI zwingend ein weiterer Bescheid (BK-Vorlage 3s328-1) zu erstellen. Die Vorlage 3s328-1 wurde für die Fallgestaltung des § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III entsprechend angepasst. Der Bescheid aus COLIBRI ist im Rahmen der Nachbearbeitung um einen Hinweis auf den weiteren Bescheid zu ergänzen. Die vorläufige Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ist bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht möglich. Über den Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens und die weitere Vorgehensweise wird eine entsprechende Mitteilung erfolgen.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2015



Antwort auf: Arbeitsvertrag läuft vor mutterschutz aus

Die Arge hat unrecht, sie müssen für die 4 Tage zahlen. Du musst gleichgestellt werden, oder die KK muss zahlen. Eien von beiden muss einspringen. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Noch genauer hier: http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=19313 Problem ist für dich vor allen, das du ein BV bekommen hast bis Mutterschutz. Eigentlich hättest du es eh nur bis Ende des Arbeitsvertrages bekommen dürfen, weil dann ja der Grund für das BV wegfällt - nämlich die Arbeit. Würde denen vom Amt mal nett das ausdrucken und vorlegen. wegen EG hast Du was falsch verstanden. Mutterschaftsmonate werden eh für das EG ausgeklammert. Die nehmen immer die letzten 12 Monate Einkommen und rechnen das dann um. Bekommt Frau nach der Geburt Mutterschaftsgeld, so bekommt sie das ausgezahlt. Das wesentlich geringere Elterngeld wird dann gar nicht an die Frau ausgezahlt, wird aber bei den Elterngeld-Monaten abgezogen, sprich Frau mit Arbeitsvertrag bekommt 2 Monate Mutterschaftsgeld plus 10 Monate Elterngeld. In der regel, es gibt auch noch "Sonderformen". Hat Frau kein Angestelltenverhältnis, dann bekommt sie 12 Monate Elterngeld, dafür aber eben kein Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Du siehst also, eine echte Benachteiligung für dich wegen Elterngeld gibt es nicht. Es bleibt nur das Problem mit den 4 Tagen und dem Mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 18.11.2015, 16:52



Antwort auf: Arbeitsvertrag läuft vor mutterschutz aus

Das problem ist das Amt und die km schieben es alles aufeinander, das Amt sagt die kk muss zahlen, die kk sagt das Amt muss zahlen. Naja auch wenn ist es eh zusätzlich fürs amt weil mein Vertrag schon ausgelaufen ist. Naja bei der km versuche ich es halt trotzdem mal, ich geb heute den mutmaßlichen entbindungstermin ab. Ich mein sollte das Kind ja wirklich eher kommen dann krieg ich doch das mutterschaftsgeld dann nachträglich doch auch oder?

von Oxana90 am 19.11.2015, 10:20



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitsvertrag endet 2 Wochen vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, etwas kompliziert, aber ich hoffe, ich kann es kurz und treffend erklären: Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.07.2011. ET ist der 23.09.2011. Ich bekomme vor der Geburt also noch zwei Arbeitslosengeld. - Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld? Habe ich Anspruch? - Und Elterngeld??? Vielen Dank für I...


Krankenversicherung etc. bei Auslaufen ArbeitsVertrag vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, wie ist die Situation für mich bei einem befristeten Vertrag, der vor dem Beginn des Mutterschutzes ausläuft? Wie bin ich in der Zeit des MuSchu und danach versichert? Anspruch auf ALG 1 habe ich dann nicht, da nur 6 Monate angestellt war. Danke!


befristeter Arbeitsvertrag endet kurz vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der nach einer Vertragverlängerung nun 3 Tage vor Beginn des Mutterschutzes endet. Die Vertragverlängerung wurde kurzfristig mitgeteilt und ist nun doch kürzer als vorher besprochen. Nämlich nur 2 statt 3 Monate. Daher konnte ich die 3 Monatsfrist zur Arbeitslosenanmeldung nicht mehr e...


Arbeitsvertrag endet vor Mutterschutz

Sehr geehte Frau Bader, bis heute dachte ich, mein Arbeitsvertrag ist zum 31.12.2012 ausgelaufen. Mein Mutterschutz begann am 28.12.2012 und somit hätte die KK das Mutterschaftsgeld bezahlt. Leider hatte ich seit Vertragsunterzeichnung nicht mehr nachgesehen und musste heute feststellen, dass der Vertrag bereits zum 21.12.202 auslief. Also vo...


Arbeitsvertrag endet 2 Tage vor Mutterschutz

Guten Abend Fr.Bader, mein Arbeitsvertrag endet am 31.01.2014 und ab 02.02.2014 würde mein Mutterschutz beginnen.Jetzt ist meine Frage von wem ich während der Zeit des Mutterschutzes Geld erhalten würde und ob ich mich für einen Tag Arbeitslos melden müsste.Ich bin im moment etwas ratlos. Vielen Dank im Voraus


Arbeitsvertrag läuft vor Mutterschutz aus

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft ca. 3 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes aus. Ich befürchte das mein AG mir auch nicht den Vertrag verlängern wird. Können Sie mir sagen wie es dann läuft? Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Ich hab schon im Netz gesucht, finde aber nichts eindeutiges dazu.


Befristeter Arbeitsvertrag läuft 1 Tag vor Mutterschutz aus

Liebe Nicola Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld, die ich mir aus den bisherigen Beiträgen nicht zusammenreimen kann. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 05.12.2017 aus. Mein Mutterschutz beginnt offiziell am 06.12.2017. 1) Wonach wird das Mutterschutzgeld dann berechnet? Nach meinem bisherigen angestellten Einkommen oder nach A...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Arbeitsvertrag läuft zur EZ aus

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.09 aus und solange geht auch meine Elternzeit (dann 12 Monate). Unsere Tochter ist am 01.10.2023 geboren. Ich hatte vor ab 01.07 bis 31.12 in Elternteilzeit zu arbeiten. Jetzt hat sich aber herausgestellt das es wohl aufs Auslaufen des Vertrags hinausläuft. Betreuung hatten wir ab ...