LeaGer
Guten Abend Fr.Bader, mein Arbeitsvertrag endet am 31.01.2014 und ab 02.02.2014 würde mein Mutterschutz beginnen.Jetzt ist meine Frage von wem ich während der Zeit des Mutterschutzes Geld erhalten würde und ob ich mich für einen Tag Arbeitslos melden müsste.Ich bin im moment etwas ratlos. Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie müssen Sie bereits drei Monate vorher arbeitslos melden. Dann bekommen Sie and en Tagen zwischendrin Arbeitslosnegeld I, währned des Mutterschutzes in Höhe von Krankengeld Liebe Grüsse, NB
mirico11
Lass dich vor Ende des Arbeitsvertrags krank schreiben bis zu Beginn des Mutterschutz, sonst hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld !
cathy18
Wollte dir gern ne pn schicken aber finde dich nicht unter den Mitgliedern
SumSum076
Warum das denn nicht? Sie meldet sich ganz normal arbeitslos - und ist damit vermittelbar. Rutscht man als vermittelbare Schwangere in den Mutterschutz, wird Mutterschaftsgeld (ca in Höhe des Krankengeldes) gezahlt. Ist man krank geschrieben und vielleicht sogar noch so, dass man ein Beschäftigungsverbot bekäme, ist man nicht mehr vermittelbar. Damit ist dann die Arge nicht mehr zuständig - auch nicht mehr für Leistungen! Gruß Sabine
mirico11
Kommt also aufs gleiche raus, nur viiiiel weniger Rennerei und Papierkram, wenn du dich krank schreiben lässt. Wichtig ist hier nur das die Krankmeldung während des Arbeitsverhältnisses beginnt und in den Mutterschutz rein geht !!! Natürlich wird dir hier keine Anwältin sagen, das du dich krank schreiben lassen sollst :)
mirico11
Bei mir wars so und ich hab gut Mutterschaftsgeld bekommen !!!
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