Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zu meiner beruflichen Situation nach meiner Elternzeit. Da mein Arbeitgeber mir nicht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung bieten kann, möchte ich nach Ablauf der Elternzeit nicht wieder zu dorthin zurückkehren. Wie muss ich nun vorgehen? Muss ich kündigen, und wenn ja mit welchen Fristen? Oder sollte ich mich besser kündigen lassen, um eine Sperrfrist beim Arbeitsamt zu vermeiden? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen
von SteffiWilm am 19.07.2013, 11:36