Liebe Frau Bader, ich bedanke mich schon mal im voraus! Folgender Fall: Ich bin bei der Firma mit weniger als 10 Mitarbeiter seit über 10 Jahre in Vollzeit. Im Jahr 2011 hatte ich 1 Jahr Elternzeit, anschließend war ich ca. 7 Mo. wieder Vollzeit beschäftigt, da wir zu dem Zeitpunkt eine Kinderbetreuung organisieren konnten. Danach war ich wieder in Mutterschutz und 1 Jahr Elternzeit mit meinem 2 Kind. Da wir Kinderbetreuung nicht abdecken konnten, nahm ich noch 2 Jahre Elternzeit, aber gleichzeitig arbeitete ich auch auf Minijob mit Home Office bei meinem Arbeitgeber. Eigentlich soll es noch bis August laufen. Ich hatte gerade ein Gespräch mit Arbeitgeber, daraus ist nicht erfreuliches rausgekommen. (Es ist aber andere Geschichte) Also bekomme ich Aufhebungsvertrag, weil mir nur eine Vollzeitstelle angeboten wurde, Teilzeit ist nicht drin. Vollzeit kann ich leider nicht nachgehen, zumind. in der Firma, weil allein Arbeitsweg über 2 Std. ist. Für mind. 11 Std. am Tag kann ich Kinderbetreuung nicht abdecken. Minijob wurde mir direkt mit gekündigt. Ich wollte bei Arbeitsamt alles erfragen, habe mich da direkt gemeldet, bekomme aber erst in einem Monat ein Beratungsgespräch. Meine Fragen: - Wie wird Arbeitslosengeld in meinem Fall berechnet? Ich bin von der SV-pflichtigen Gehalt ausgegangen (Zeiten vor Elternzeit), aber die Dame bei Arbeitsamt, die meine Daten aufgenommen hat, meinte, dass ich mit Minijob mein Anspruch verstrichen habe, sie war sich aber nicht sicher. - Kann man Elternzeit verkürzen? Dann bin ich ehe frei für Arbeitsmarkt. - Bekomme ich durch Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist? Die Meinungen im Internet sind geteilt. Wirkt sich dann auch die Verkürzung von Elternzeit darauf aus? Ich habe irgendwie zur Zeit Fragen über Fragen, aber es sind die wesentlichen. Ich BEDANKE mich noch mal im Voraus!
von olivijab am 21.03.2015, 17:57