Arbeitgeberwechsel nach Elternzeit - Frage zur Kündigunsgfrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeberwechsel nach Elternzeit - Frage zur Kündigunsgfrist

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, mein Anliegen passt in dieses Forum, da es nicht direkt die Elternzeit, sondern den Wiedereinstieg nach der Elternzeit betrifft. Nach der Elternzeit beginne ich nun Anfang Mai in einem neuen Unternehmen zu arbeiten. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (20 Stunden/Woche) auf ein Jahr befristet. Den Vertrag habe ich bereits unterzeichnet. Die Kündigungsfrist während der Probezeit (6 Monate) beträgt laut Arbeitsvertrag vier Wochen zum Monatsende. Da der neue Job für mich leider nicht ganz optimal ist und ich eigentlich gerne mehr als 20 Stunden arbeiten würde und finanziell eigentlich auch muss, hoffe ich auf die noch laufenden Bewerbungsverfahren und einen möglichen Wechsel in einen Job in dem die Vertragsbegingungen und Arbeitszeiten für mich besser sind. Ich habe im Internet recherchiert, dass die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit eigentlich nur zwei Wochen beträgt. Welche Frist würde dann für mich gelten? Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße Claires Mum

von Claires_Mum am 22.04.2016, 10:46



Antwort auf: Arbeitgeberwechsel nach Elternzeit - Frage zur Kündigunsgfrist

Hallo, Probezeit muss nicht vereinbart werden. Insofern die 4 Wo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2016



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