Guten Tag Frau Bader,
ich möchte meine Elternzeit (ein Jahr) gern um drei Monate verlängern, habe jedoch vor, anschließend bei einem neuen Arbeitgeber zu arbeiten (wegen Umzug). Die 3-monatige Verlängerung entspricht somit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Darf ich bereits während der 3-Monate bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten (wenn die Kündigung bereits eingereicht wurde) oder ist das eine Art Sperrfrist?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mitglied inaktiv - 27.07.2011, 14:02
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel - Rückkehr aus der Elternzeit
Hallo,
nur mit Einverständnis des alten Ag. Aber da der Vertrag ja eh aufgelöst wird, kann wenig passieren
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2011
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel - Rückkehr aus der Elternzeit
Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, benötigst du dazu die Zustimmung des alten AG, egal ob du da bereits gekündigt hast oder nicht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.07.2011, 14:21