Arbeitgeberwechsel - Rückkehr aus der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeberwechsel - Rückkehr aus der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich möchte meine Elternzeit (ein Jahr) gern um drei Monate verlängern, habe jedoch vor, anschließend bei einem neuen Arbeitgeber zu arbeiten (wegen Umzug). Die 3-monatige Verlängerung entspricht somit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Darf ich bereits während der 3-Monate bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten (wenn die Kündigung bereits eingereicht wurde) oder ist das eine Art Sperrfrist? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mitglied inaktiv - 27.07.2011, 14:02



Antwort auf: Arbeitgeberwechsel - Rückkehr aus der Elternzeit

Hallo, nur mit Einverständnis des alten Ag. Aber da der Vertrag ja eh aufgelöst wird, kann wenig passieren Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



Antwort auf: Arbeitgeberwechsel - Rückkehr aus der Elternzeit

Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, benötigst du dazu die Zustimmung des alten AG, egal ob du da bereits gekündigt hast oder nicht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.07.2011, 14:21



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