Hallo Frau Bader, ich bin seit 1 Jahr in der Elternzeit (von insgesamt 3 J.) und habe eine Teilzeitbeschäftigung beantragt, was auch genehmigt worden ist. Ich müsste im April 2015 mit der Arbeit beginnen. Nun bin ich aber schwanger geworden und würde gerne den Antrag zurückziehen. Geht das überhaupt? Wie ist es mit der Mutterschaftsgeld? Bekommen ich welches, da ich seit 1 Jahr nicht mehr gearbeitet habe? Bekomme ich Elterngeld nach der Geburt des zweites Kindes? Vielen dank im Vorraus. Mfg Dina1
von Dina1. am 08.02.2015, 15:39