Sehr geehrte Frau Bader, meine 3-jährige Elternzeit endet dieses Jahr. Jetzt möchte ich bei meinem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Antrag auf befristete Teilzeitarbeit mit folgendem Wortlaut stellen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach Ablauf meiner Elternzeit Teilzeitarbeit. Ich würde gerne ab dem xx.xx.xx vormittags eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 19,5 Wochenstunden ausüben. Die Teilzeitarbeit möchte ich vorerst gemäß der Regelung des § 11 TVöD auf 5 Jahre befristen. Nun meine Fragen hierzu: 1) Muss ich im Antrag die Verteilung der Arbeitszeit anführen (vormittags oder nachmittags) bzw. kann mein Arbeitgeber falls ich keine Angabe mache die Arbeitszeit beliebig verteilen? 2) Muss der § 11 TVöD überhaupt explizit angeführt werden?; Habe mal gehört, dass ansonsten evtl. das ungünstigere Teilzeitbefristungsgesetz Anwendung findet. 3) Habe ich nach 5 Jahren das Recht neu zu entscheiden oder kann es sein, dass ich dann Vollzeit arbeiten muss? D.h. könnte ein erneuter Antrag abgelehnt werden? 4) Gibt es irgendwelche Nachteile, wenn man die Teilzeitbeschäftigung erstmal befristet? Für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus. MfG
von suf1412 am 08.02.2017, 11:22