Frage: Antrag auf Elternzeit

Hallo, Fr. Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Ich hatte vor meiner Tochter eine Vollzeitstelle und bin nach 1 Jahr Elternzeit wieder zurück auf Teilzeit mit 18 Stunden in der Woche.Jetzt bekomme ich im November mein 2 Kind und mach mir Gedanken wie ich das jetzt mache. Ich habe als Teilzeitkraft so viel versteuern müssen, dass ein 450 € ob ausgereicht hätte.Nun meine Frage: Wenn ich als 450 € kraft arbeite kann ich ja einen bestimmten Prozentsatz in die Rente einzahlen den auch der Arbeitgeber noch bezuschusst. Wenn ich aber 3 Jahre beantrage und nach einem Jahr auf 450€ wieder arbeiten gehe, dann wird das ja automtaisch bezahlt ohne das ich was beisteuern muss, oder? Kann ich das denn überhaupt so beantragen oder hab ich dann kein Anspruch nach einem Jahr auf 450 € ? Etwas kompliziert, aber ich hoffe Sie verstehen meine Frage Liebe Grüße M.Pracht

Mitglied inaktiv - 14.09.2015, 11:47



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit

Hallo, das ist doch eine mathematische Frage.Sie können da ja auch fw. einzahlen. Wieviel Unterschied das macht kann Ihnen nur eine Beratung bei der Dt. Rentenversicherung sagen. Beratungsstellen gibt es in jedem grösseren Ort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2015



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