Frage: Elterngeld bei 2. kind

Hallo Frau Bader, Ich wüsste gerne wie die Berechnung für das Elterngeld bei einem zweiten Kind in meinem Falle wäre. Ich habe mein erstes Kind im Juli 2022 entbunden. Meine Elternzeit endet laut Unterlagen im Mai 2023. (Elternzeit 2 Jahre) In meinem Job wird man bei Schwangerschaft sofort freigestellt. Daher wüsste ich gerne mit welchen Beträgen/Monaten die Berechnung für ein 2 kind erfolgen würde. Nehmen wir mal an ich würde ende des Jahres erneut schwanger werden? Wäre das finanziell überhaupt sinnvoll? Lg

von Kim-Sina am 09.06.2023, 00:51



Antwort auf: Elterngeld bei 2. kind

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023



Antwort auf: Elterngeld bei 2. kind

Natürlich meine ich Mai 2024 endet laut Unterlagen meine Elternzeit für Kind 1.

von Kim-Sina am 09.06.2023, 01:21



Antwort auf: Elterngeld bei 2. kind

Du hast dir das elterngeld auf knapp 2 Jahre auszahlen lassen? Dann kannst du 14 Monate ausklammern lassen , danach zählt jeder Monat mit 0 Euro fürs elterngeld . Elternzeit beenden um in ein BV zu gehen geht nicht

von misses-cat am 09.06.2023, 07:00



Antwort auf: Elterngeld bei 2. kind

Elterngeld wieder wie beim ersten Kind. Also die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Anders als damals werden nicht nur die Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert sondern auch die Monate mit Elterngeld plus. Dies ist nur bis zum 14. Lebensmonat möglich. Alle Monate später zählen mit 0€ wenn man nicht arbeitet. Geschwisterbonus gibt es noch zusätzlich bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird. Achtung bei Elterngeld plus wird dieser Betrag auch halbiert. Für das Mutterschaftsgeld kannst du die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann lebt dein Vertrag wieder auf.

von MamaausM2 am 09.06.2023, 08:26



Antwort auf: Elterngeld bei 2. kind

Wenn 2 Jahre Elternzeit gemeldet wurden enden diese im Juli 2024, am 2. Geburtstag des Kindes, und nicht bereits im Mai.

von Andrea6 am 09.06.2023, 08:39



Antwort auf: Elterngeld bei 2. kind

Sie meint sicher das sie bis dahin elterngeld plus bekommt

von misses-cat am 09.06.2023, 08:40



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