Limaswa
Liebe Frau Bader, Ich bin Mutter einer Tochter und seit 10 Jahren in einem Angestelltenverhältnis. Ich möchte dieses gerne kündigen , jedoch nur mit der Möglichkeit, dass ich 67 % meines alten Gehaltes als alg 1 erhalte. Hier mein Hintergrund: Ab dem 6.4.2021 in Beschäftigungsverbot. Davor 8 Jahre durchgängig im Arbeitsverhältnis gewesen. 30.10.2021 Geburt meiner Tochter. Dann bis zum 30.4.2023 in Elternzeit. Ab 1.5.2023 wieder Arbeitsverhältnis aufgenommen. Allerdings 3h weniger Wochenstunden. Ich habe zudem noch 50 Urlaubstage. Wie ist nun die Rechtslage? Das Beschäftigungsverbot wird ja im Prinzip in die Berechnung miteinbezogen oder? Liebe Grüße Lima
Hallo, Sie werden eine Sperre bekommen, auch mit Aufhebungsvertrag (wenn dieser nicht auf eine vermiedene AG-Kündigung beruht). Liebe Grüße NB
Lena_1922
Wenn du kündigst, bekommst du erstmal eine Sperre von 12 Wochen.
Neverland
Mit den Infos wird es eine Sperre geben. Also erst was neues suchen. Dann kündigen.
Succero
Mal ganz abgesehen von der Sperre wirst du sowieso fiktiv berechnet. Es wird also nicht dein Gehalt zugrunde gelegt solange du nicht 150 Tage wieder gearbeitet hast: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-152_ba032415.pdf Das kann besser, aber auch schlechter für dich sein. Deine Elternzeit ist Anwartschaftszeit. Bezüglich BV: ja, du standst ja in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Limaswa
Ich würde einen Aufhebungsvertrag machen. Die elternzeit gilt doch als Anwartschaft und wenn ich davor im Beschäftigungsverbot war und davor eben nahtlos durchgehend berufstätig werden doch die letzten 2 Jahre als Bemessungsgrundlage genommen, oder nicht? Da komme ich doch auf 150 Tage wenn das Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden kann...
Succero
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch mit einem Aufhebungsvertrag hast du grundsätzlich die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.
Neverland
Auch mit Aufhebungsvertrag wird es eibe Sperre geben. Sollte der AG dir kündigen, kann auch das Probleme geben. Es bleibt dabei, erst etwas neure suchen, dann kündigen. Oder willst du gar nicht arbeiten bzw kannst es nicht? Dann gibt es erst recht keinen Anspruch auf ALG1.
MamaausM2
Wenn du selber kümdigst, bekommst du eine Sperrzeit beim Arbeitsamt für 12 Wochen. Dann werden auch keine Beiträge zur Krankenversicherung usw bezahlt. Das musst du auch bedenken.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen