Frage:
Alg 1 nach Elternzeit
Liebe Frau Bader,
Ich bin Mutter einer Tochter und seit 10 Jahren in einem Angestelltenverhältnis. Ich möchte dieses gerne kündigen , jedoch nur mit der Möglichkeit, dass ich 67 % meines alten Gehaltes als alg 1 erhalte.
Hier mein Hintergrund:
Ab dem 6.4.2021 in Beschäftigungsverbot. Davor 8 Jahre durchgängig im Arbeitsverhältnis gewesen. 30.10.2021 Geburt meiner Tochter. Dann bis zum 30.4.2023 in Elternzeit.
Ab 1.5.2023 wieder Arbeitsverhältnis aufgenommen. Allerdings 3h weniger Wochenstunden.
Ich habe zudem noch 50 Urlaubstage.
Wie ist nun die Rechtslage? Das Beschäftigungsverbot wird ja im Prinzip in die Berechnung miteinbezogen oder?
Liebe Grüße
Lima
von
Limaswa
am 06.06.2023, 11:57
Antwort auf:
Alg 1 nach Elternzeit
Hallo,
Sie werden eine Sperre bekommen, auch mit Aufhebungsvertrag (wenn dieser nicht auf eine vermiedene AG-Kündigung beruht).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2023
Antwort auf:
Alg 1 nach Elternzeit
Wenn du kündigst, bekommst du erstmal eine Sperre von 12 Wochen.
von
Lena_1922
am 06.06.2023, 12:32
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Alg 1 nach Elternzeit
Mit den Infos wird es eine Sperre geben. Also erst was neues suchen. Dann kündigen.
von
Neverland
am 06.06.2023, 18:38
Antwort auf:
Alg 1 nach Elternzeit
Mal ganz abgesehen von der Sperre wirst du sowieso fiktiv berechnet. Es wird also nicht dein Gehalt zugrunde gelegt solange du nicht 150 Tage wieder gearbeitet hast: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-152_ba032415.pdf
Das kann besser, aber auch schlechter für dich sein.
Deine Elternzeit ist Anwartschaftszeit.
Bezüglich BV: ja, du standst ja in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
von
Succero
am 06.06.2023, 18:51
Antwort auf:
Alg 1 nach Elternzeit
Ich würde einen Aufhebungsvertrag machen. Die elternzeit gilt doch als Anwartschaft und wenn ich davor im Beschäftigungsverbot war und davor eben nahtlos durchgehend berufstätig werden doch die letzten 2 Jahre als Bemessungsgrundlage genommen, oder nicht? Da komme ich doch auf 150 Tage wenn das Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden kann...
von
Limaswa
am 07.06.2023, 13:12
Antwort auf:
Alg 1 nach Elternzeit
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Auch mit einem Aufhebungsvertrag hast du grundsätzlich die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.
von
Succero
am 07.06.2023, 14:29
Antwort auf:
Alg 1 nach Elternzeit
Auch mit Aufhebungsvertrag wird es eibe Sperre geben. Sollte der AG dir kündigen, kann auch das Probleme geben.
Es bleibt dabei, erst etwas neure suchen, dann kündigen. Oder willst du gar nicht arbeiten bzw kannst es nicht? Dann gibt es erst recht keinen Anspruch auf ALG1.
von
Neverland
am 07.06.2023, 14:45
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Alg 1 nach Elternzeit
Wenn du selber kümdigst, bekommst du eine Sperrzeit beim Arbeitsamt für 12 Wochen. Dann werden auch keine Beiträge zur Krankenversicherung usw bezahlt. Das musst du auch bedenken.
von
MamaausM2
am 09.06.2023, 08:29