Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Nicola Bader erhielt ihre juristische Ausbildung an der Universität Würzburg, wo sie auch das Referendariat absolvierte. Seit 1997 ist sie als Rechts­anwältin tätig - seit 2000 in ihrer eigenen Kanzlei Bader in Koblenz, wobei der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf den Gebiet des Familienrechtes ( Mutterschutz­gesetz, Bundes­erziehungs­geldgesetz u.a. ) und Vertragsrechtes liegt. In diesen Bereichen nimmt sie regelmäßig an Fortbildungs­lehrgängen teil. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Honoraranwältin der Verbraucher­zentrale-Rheinland-Pfalz. Nicola Bader ist verheiratet und hat zwei Kinder, Emilia und Justus.

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Alg 1 nach Elternzeit

Antwort von Nicola Bader, Rechtsanwältin

Frage:

Liebe Frau Bader,

Ich bin Mutter einer Tochter und seit 10 Jahren in einem Angestelltenverhältnis. Ich möchte dieses gerne kündigen , jedoch nur mit der Möglichkeit, dass ich 67 % meines alten Gehaltes als alg 1 erhalte.
Hier mein Hintergrund:

Ab dem 6.4.2021 in Beschäftigungsverbot. Davor 8 Jahre durchgängig im Arbeitsverhältnis gewesen. 30.10.2021 Geburt meiner Tochter. Dann bis zum 30.4.2023 in Elternzeit.
Ab 1.5.2023 wieder Arbeitsverhältnis aufgenommen. Allerdings 3h weniger Wochenstunden.
Ich habe zudem noch 50 Urlaubstage.

Wie ist nun die Rechtslage? Das Beschäftigungsverbot wird ja im Prinzip in die Berechnung miteinbezogen oder?

Liebe Grüße

Lima

von Limaswa am 06.06.2023, 11:57 Uhr

 

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Hallo,
Sie werden eine Sperre bekommen, auch mit Aufhebungsvertrag (wenn dieser nicht auf eine vermiedene AG-Kündigung beruht).
Liebe Grüße
NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Wenn du kündigst, bekommst du erstmal eine Sperre von 12 Wochen.

von Lena_1922 am 06.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Mit den Infos wird es eine Sperre geben. Also erst was neues suchen. Dann kündigen.

von Neverland am 06.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Mal ganz abgesehen von der Sperre wirst du sowieso fiktiv berechnet. Es wird also nicht dein Gehalt zugrunde gelegt solange du nicht 150 Tage wieder gearbeitet hast: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-152_ba032415.pdf
Das kann besser, aber auch schlechter für dich sein.

Deine Elternzeit ist Anwartschaftszeit.

Bezüglich BV: ja, du standst ja in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

von Succero am 06.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Ich würde einen Aufhebungsvertrag machen. Die elternzeit gilt doch als Anwartschaft und wenn ich davor im Beschäftigungsverbot war und davor eben nahtlos durchgehend berufstätig werden doch die letzten 2 Jahre als Bemessungsgrundlage genommen, oder nicht? Da komme ich doch auf 150 Tage wenn das Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden kann...

von Limaswa am 07.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Auch mit einem Aufhebungsvertrag hast du grundsätzlich die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.

von Succero am 07.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Auch mit Aufhebungsvertrag wird es eibe Sperre geben. Sollte der AG dir kündigen, kann auch das Probleme geben.

Es bleibt dabei, erst etwas neure suchen, dann kündigen. Oder willst du gar nicht arbeiten bzw kannst es nicht? Dann gibt es erst recht keinen Anspruch auf ALG1.

von Neverland am 07.06.2023

Antwort auf:

Alg 1 nach Elternzeit

Wenn du selber kümdigst, bekommst du eine Sperrzeit beim Arbeitsamt für 12 Wochen. Dann werden auch keine Beiträge zur Krankenversicherung usw bezahlt. Das musst du auch bedenken.

von MamaausM2 am 09.06.2023

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