Ablehnung Teilzeitstelle nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ablehnung Teilzeitstelle nach Elternzeit

Guten Tag, Ich hätte eine Frage zum Thema Teilzeit arbeiten nach Elternzeit. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit gestellt. Mein Arbeitgeber hat diesen jetzt abgelegt aus betrieblichen Gründen. Ich arbeite in einem Unternehmen mit mehr als 600 AN und das schon seit 7 Jahren. Der Wortlaut war: ihre damaligen Aufgaben sind mit einer vollzeitkraft besetzt da sich diese nicht mit einer Teilzeittätigkeit vereinbaren lässt! Auch in anderen Bereichen besteht kein Bedarf. Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor? Muss ich kündigen? Oder ist das Aufgabe des Arbeitgebers und hätte ich Anspruch auf eine Abfindung? Vielen Dank!

von poppelhopser am 19.02.2015, 14:40



Antwort auf: Ablehnung Teilzeitstelle nach Elternzeit

Hallo, Sie müssen kündigen, u erhalten anteiliges ArbGeld 1 für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



Antwort auf: Ablehnung Teilzeitstelle nach Elternzeit

Hallo, soviel ich weiß, sind die Arbeitgeber lediglich verpflichtet nach Vollendung der Elternzeit die gleiche Stelle für den Arbeitnehner zur Verfügung zu stellen, die er vor der Elternzeit hatte. Also wenn du vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet hast, wäre das dann eine Vollzeitstelle. Lg, Spencer

von Spencer am 21.02.2015, 10:45



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