Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

Frage: Recht auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Vor der Geburt habe ich Vollzeit (40 h) gearbeitet. Nach 17 Monaten Elternzeit werde ich wieder in die Arbeit zurückkehren. Ich möchte jedoch 30 h bzw. 32 h arbeiten. Habe ich einen Anspruch darauf? Muss mein Arbeitgeber dies genehmigen oder kann dies ein Grund, warum er mich nach der Elternzeit nicht wieder einstellen muss? Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Wochenende!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn der Betrieb groß genug ist (ich mein mehr als 15 Mitarbeiter), dann hast du ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle. ABER: Die Zeiten gibt der Arbeitgeber vor! Wenn er dich also nicht weiter beschäftigen will, bietet er die nen Nachmittagsjob an. (Wenn du den dann nicht wahrnehmen kannst, musst du kündigen) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe von meinem Arbeitgeber direkt nach der Geburt unserer Tochter ein Schreiben erhalten, indem mir mitgeteilt wird, daß ich, wenn die Elternzeit vorbei ist, 3 Monate vor Ende kündigen soll, oder aber wieder eine Vollzeitstelle (die ich vorher hatte) antreten kann. Jetzt kann ich unmöglich Vollzeit arbeiten (was mein Arbeitgeber weiß) ...

Hallo, mein AG hat mir schriftlich mitgeteilt, daß ich nach meiner Elternzeit nicht in teilzeit arbeiten kann - betrieblich bedingt. Nun würde mich interessieren was das für Gründe sein können und ob dies möglich ist. Schließlich hat man ja einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Die Firma hat ca. 80 Mitarbeiter. Außerdem, stimmt es das ma ...

Guten Tag, Ich hätte eine Frage zum Thema Teilzeit arbeiten nach Elternzeit. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit gestellt. Mein Arbeitgeber hat diesen jetzt abgelegt aus betrieblichen Gründen. Ich arbeite in einem Unternehmen mit mehr als 600 AN und das schon seit 7 Jahren. Der Wortlau ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...