Ab wannn beginnt die Elternzeit im öffentlichen Dienst, länge der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ab wannn beginnt die Elternzeit im öffentlichen Dienst, länge der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit Mai 2010 im öffentlichen Dienst, seit der Geburt unserer ersten Tochter (28.06 2013) bin ich ein Jahr in Elternzeit gewesen und im Anschluss habe ich meine Arbeitszeit auf 30 std die Woche gekürzt. Nun ist unsere 2. Tochter am 27.08 2016 geboren und ich bin mir nicht sicher wie ich den Antrag auf Elternzeit stellen soll. wäre das Datum für ein Jahr Elternzeit dann von 27.08 16 - 27.08 17 oder geht die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist los und verschiebt sich dementsprechend, weil sonst wäre es ja kein ganzes Jahr Elternzeit welches man ich Anspruch nimmt. Meine zweite Frage wäre, die wiederaufnahme der Arbeit mit weiterer Stunden reduzierung auf 20- 25 Stunden die Woche, kann man das auch mit der Elternzeit koppeln? Also ein Jahr ganz zu Hause das zweite auf Teilzeit? Herzliche Grüße Melanie

von ShireHorse97 am 01.09.2016, 12:50



Antwort auf: Ab wannn beginnt die Elternzeit im öffentlichen Dienst, länge der Elternzeit

Hallo, bis längstens zum 3. Geburtstag beginnt mit der Geburt). Man kann TZ mit EZ koppeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2016



Antwort auf: Ab wannn beginnt die Elternzeit im öffentlichen Dienst, länge der Elternzeit

Also, das 1. Jahr Elternzeit im öffentlichen Dienst wird berechnet wie überall und hat keine Besonderheit. Das Jahr Beginnt am Geburtstag und endet am Tag davon (also vom 27.08.2016 - 26.08.2017). Arbeiten in Teilzeit in Elternzeit ist möglich. Macht aber im öffentlichen Bereich erstmal wenig Sinn. Man hat eh einen Anspruch auf Teilzeit im öffentlich Dienst. Daher "heben" sich hier alle die Elternzeit für die Zeit danach auf (für "Notfälle"). Aber Du musst Dich bezüglich der Elternzeit für die ersten beiden Jahre festlegen. Wenn Du sicher weißt, dass Du nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen wirst, dann macht "Aufheben" Sinn. Ansonsten 2 Jahre beantragen und rechtzeitig Teilzeitarbeit in Elternzeit anmelden.

Mitglied inaktiv - 01.09.2016, 15:13



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