PennyPönch
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und meinen Beitrag lesen. Des weiteren hoffe ich sehr, dass Sie meine Frage beantworten können und ich somit nicht weiter endlos verzweifeln muss. Zu meiner jetzigen Situation: Ich bin in der neunten Woche schwanger, mache ein Fernstudium und arbeite als Teilzeitkraft ( 100 stunden) in der Gastronomie, als Servicekraft. In den ersten Wochen meiner Schwangerschaft, schrieb meine Frauenärztin mich aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden für einen kurz Zeitraum, von insgesamt 2-3 Wochen krank. Meinen AG informierte ich relativ schnell über die Schwangerschaft und bat ihn darum gewisse Mutterschutz Maßnahmen zu ergreifen. Dieser, hatte allerdings kein großes Interesse daran " seinen Betrieb komplett nach mir zu richten oder umzuorganisieren " so das mein Arbeitgeber mir einen Tag, nachdem die letzte Krankmeldung auslief, ein Beschäftigungsverbot ausstellte! Begeistert bin ich darüber nicht, denn schließlich bin ich ja nicht krank und könnte geringfügige Arbeit leisten. Des Weiteren kommt nur noch hinzu, dass mein Arbeitsvertrag angeblich am 30. September dieses Jahr auslaufen soll. Das der Arbeitsvertrag dann auslaufen soll, müsste meines Erachtens nach auch nicht zulässig sein, da ich bereits im dritten Beschäftigungsjahr dort bin und mein Chef den Vertrag bisher immer wieder um ein Jahr verlängert hat. Beginn des Arbeitsverhältnisses war der 30.9.2014. Ich Wie ich im Nachhinein erfahren habe, geht dies aber nur bis zu maximal zwei Jahren, soweit kein wichtiger Grund vorliegt- welcher nicht vorliegt. D.h., eigentlich ist der Arbeitsvertrag ungültig und müsste inzwischen unbefristet sein, da er nicht richtig abgeschlossen wurde!?Gerne möchte ich die Verträge auch einem Rechtsanwalt übergeben. Nun ergeben sich für mich folgende Fragen: behält der Arbeitsvertrag seine Gültigkeit? – Auch, wenn er rechtlich nicht richtig abgeschlossen wurde?! Darüber hinaus, falls der Arbeitsvertrag doch gültig ist und zum 30. September ausläuft, ich in einem Beschäftigungsverbot bin (welches der Arbeitgeber ausgesprochen hat) steht mir dann entweder A. Arbeitslosengeld oder B. nur Hartz IV zu? Darüber hinaus, bin ich nicht verheiratet und werde in den nächsten Wochen mit meinem Partner zusammen ziehen. Ich danke Ihnen vielmals für eine Antwort! Da ich inzwischen wirklich mit den Nerven am Ende. Ganz lieben Gruß
Hallo, er hat da keine Wahl. Wenn die Gefahrenüberprüfung ergibt, dass er umstruktieren muss, dann muss er das. Bei der Befristung kommt es darauf an, ob es einen sachlichen Grund gibt. Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
"Dieser, hatte allerdings kein großes Interesse daran " seinen Betrieb komplett nach mir zu richten oder umzuorganisieren " so das mein Arbeitgeber mir einen Tag, nachdem die letzte Krankmeldung auslief, ein Beschäftigungsverbot ausstellte!" Ich kann nur so viel sagen, dass jeder Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchführen und wenn das möglich ist, die Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitszeiten ändern muss. Es ist nicht eine Frage der Lust oder des Interesses, sondern er ist dazu verpflichtet. Insofern ist das Beschäftigungsverbot evtl nicht rechtmäßig ausgestellt worden. Falls die Krankenkasse das hinterfragt, kannst du u.U. damit rechnen, dass dein AG dich wieder zurückholt. Zu den übrigen Fragen kann ich nichts sagen.
PennyPönch
Liebe Uriah, vielen herzlichen Dank für deine schnelle Antwort! Dies macht mir zumindest etwas Hoffnung, dass ich ggf. Selber ein Gespräch mit der Krankenkasse führen könnte!? Denn ich bin der Auffassung, dass mein Arbeitgeber mein Arbeitsplatz definitiv so gestalten könnte, dass ich dort zumindest noch einige Zeit etwas weiter arbeiten könnte. Was ich ja auch gerne möchte. Des weiteren wäre noch wichtig zu erwähnen, dass vor etwas über drei Jahren, eine alte Kollegin auch schwanger war und er ihr kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat und sie noch bis zum fünften Monat weiter arbeiten konnte. Wenn ich dich noch einmal fragen darf, was sagst du zu diesen weiteren Fakten!? Haben sie Relevanz? Ganz lieben Gruß.
Mitglied inaktiv
Du darfst auch Sonn- und Feiertags arbeiten, du darfst bis zu 6 Tage die Woche arbeiten, bis zu 8,5 Std täglich und bis zum Ende der 16. SSW bis 22 Uhr, danach nur noch zwischen 6 und 20 Uhr. Du darfst regelmäßig bis zu 5 kg heben, gelegentlich bis zu 10 kg heben und tragen. Du darfst nicht im Raucherbereich arbeiten. Wenn das so zu machen ist, muss dein AG dich weiter beschäftigen. Wenn du mit der U2 deiner Krankenkasse sprechen möchtest, warum nicht. Wegen der arbeitsrechtlichen Fragen: wenn du selber anwaltliche Beratung in Anspruch nimmst, wird Frau Bader sich nicht weiter dazu äußern. Wenn der Vertrag tatsächlich ausläuft, warum suchst du dir nicht einfach was anderes? Oder du bekommst auch ALG, weil du ja schon länger als 1 Jahr gearbeitet hast.
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