supercyberjulia
Sehr geehrte Frau Bader, 4 Wochen vor meinem (2.) Mutterschutz wandelt sich meine in Elternzeit (EZ) durchgeführte Teilzeitbeschäftigung (TZ) in die noch vor EZ bestandene Vollzeitbeschäftigung (VZ) um. Diese 4 Wochen verteilen sich auf 2 Kalendermonate. (VZ wieder ab 19.8.13. // der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt am 14.9.13.) 1. Wonach berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum, von der Krankenkasse bezahlten, Mutterschutzgeldes? 2. Ist es erlaubt für die beiden Kalendermonate (August / September) die Steuerklasen zu wechseln? Vielen Dank Julia K.
Hallo, 1. VZ-Lohn 2. Soweit sich eines der Abzugsmerkmale (z. B. die Steuer klasse) im Bemessungszeitraum geändert hat, ist das Merkmal maßgeblich, das im Bemessungszeitraum in der überwiegenden Zahl der Monate mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegolten hat. Galten die Abzugsmerkmale in der gleichen Zahl der Monate, wird das Merkmal zugrunde gelegt, das zuletzt galt. Liebe Grüsse, NB
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