Sehr geehrte Frau Bader, 4 Wochen vor meinem (2.) Mutterschutz wandelt sich meine in Elternzeit (EZ) durchgeführte Teilzeitbeschäftigung (TZ) in die noch vor EZ bestandene Vollzeitbeschäftigung (VZ) um. Diese 4 Wochen verteilen sich auf 2 Kalendermonate. (VZ wieder ab 19.8.13. // der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt am 14.9.13.) 1. Wonach berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum, von der Krankenkasse bezahlten, Mutterschutzgeldes? 2. Ist es erlaubt für die beiden Kalendermonate (August / September) die Steuerklasen zu wechseln? Vielen Dank Julia K.
von supercyberjulia am 10.07.2013, 17:27