2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Sehr geehrte Frau Bader, folgendes Problematik stellt sich gerade mir & meiner kleinen Familie: Die Elternzeit für meine 1. Tochter, endet am 02.04.17. Ich bin nun aber wieder schwanger, ET für meinen Sohn ist der 24.05.17, dementsprechend würde mein "neuer" Mutterschutz am 12.04.17 beginnen. Eine Differenz von 7 Werk-(Arbeits-)Tagen würde somit entstehen. Da meine größte Angst nun war, wer für mich aufzukommen hat in der zwischen Zeit, ob ich Lohn bekomme, oder die Krankenkasse dafür aufkommen würde, habe ich mir dort einen Termin geben lassen & wie schon gedacht, hat meine Krankenkasse mir bestätigt, dass mein Chef für die 1,5 Monate mich anmelden muss & auch Lohn zu zahlen hat. Nun habe ich mit meinem Chef darüber gesprochen & der möchte es sich so einfach wie möglich machen. Sprich, er sagt nun, dass ich angeblich die 1. Elternzeit die für meine Tochter, nie schriftlich eingereicht hätte, dieses nun nachträglich tun soll, ABER mit der Angabe, dass ich 1,5 Jahre Elternzeit beantragt hätte.. 2. ABER: ich habe natürlich bei der Elterngeldstelle nur 12 Monate beantragt. So nun zu meinen Fragen, 1. das ist doch gar nicht rechtens & er macht arg schmu damit mir?! Würde da nicht ein arger Nachteil für mich entstehen, besonders gerade finanziell, den.. 2. Wer kommt denn dann für mich ab dem 02.03.17 auf? - Er sagt die Krankenkasse. Da ich mein 1. Elternzeit dann unterbrechen sollte/würde. 3. Bekomme ich dann nicht auch mit der Elterngeldstelle ärger,da ich die ja dann iwie bescheiße.. mein Elterngeld hätte sich dann ja auch ganz anders berechnet, auf 18 Moante. Und was heißt das nachher auch steuerlich, bzw. auf meine Rente bezogen für mich.. ich kann doch nicht einfach mit dem Staat machen was ich will... irgendein Schreiben aufsetzten in dem steht 1,5 Jahre Elternzeit, aber bei Land sind nurn12 Monate beantragt. Das kann doch nur nach hinten los gehen. Er möchte sich einfach nur den aufwendigen, bürokratischen Weg ersparen, mich anzumelden & was dann noch so anfällt für ihn. Seine Frau ist seine Steuerberaterin. Ich denke die wollen einfach Geld sparen. Soll ich darauf beharren, dass er mich anmelden muss, oder soll ich ihm entgegenkommen & sein Vorschlag nachgehen? Mit freundlichen Grüßen Tanja Kosen

von taniimaus am 15.03.2017, 11:40



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Hallo, verstehe ich nicht, weil ich nicht weiß, wie lange Sie EZ beantragt haben. Wieso verlängern Sie nicht einfach bis zum Mutterschutz? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2017



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Du kommst für Dich auf, weil Du arbeiten gehst... tadaaaaa!

von Ninu am 15.03.2017, 11:44



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

zeit der elterngeldauszahlung ist was anderes als elternzeit! du hast elterngeld für deine tochter beantragt gehabt, 12 monate toppe ich. wie hast du die elternzeit beim arbeitgeber angegeben? gar nicht, ist unlogisch, weil du dann direkt nach dem mutterschutz hättest arbeiten müssen. hast du 12 monate elternzeit genommen, musst du am 2.4. (oder 3. je nachdem ob der 2. der letzte tag elternzeit ist oder der tag danach) wieder arbeiten gehen bis zum 12.4. wo dein mutterschutz beginnt. da du im mutterschutz auch urlaubsanspruch erwirbst, könntest du das evtl in die 10 yage legen ;) also fazit schau nochmal genau was du beantragt u genehmigt bekommen hast bezüglich elternZEIT beim Arbeitgeber

von San17 am 15.03.2017, 13:06



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

ich hab mich missverständlich ausgedrückt >.< ich hätte nicht mal ein problem damit für die paar tage arbeiten zu gehen, gerne sogar wären 'n abwechslung ;D jedoch ER hat das problem damit, er will sich den aufwand sparen, mich anzumelden. er sagt,für den steuerberater ist das ein heiden aufwand. naja & ich gehe schwer davon aus, dass er sich auch die lohnkosten sparen möchte, ist ja netter wenn die krankenkasse das übernimmt. leider muss ich gestehen.. ich habe mir den antrag auf elternzeit, den ich bei ihm eingereicht habe, nicht kopiert -.-' nun steht aussage gegen aussage.. er sagt ich habe das schriftstück vergessen einzureichen.

von taniimaus am 15.03.2017, 14:07



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Wenn Du nicht arbeiten gehst, bekommst Du kein Geld! Warum sollte die Krankenkasse zahlen?! Du könntest nur Urlaub verbraten, wenn Du welchen hast oder eben Elternzeit verlängern (ohne Geld!), wenn Du nicht arbeiten möchtest. Der Vorschlag Deines Arbeitgebers ist nicht ungesetzlich, aber niemand zahlt Dir Gehalt/Geld in der Zeit...

von Ninu am 15.03.2017, 14:13



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

darum hat er mir nun via whatsapp eine vorlage für das gewünschte schreiben geschickt.. indem ich angeben habe (es wird ja auf letztes jahr datiert) dass ich 1,5 jahre elternzeit beantragt habe. somit wäre er aus dem schneider, er muss mich nicht anmelden, da ich dann meine angebliche 1,5 jährige 1. elternzeit verkürze, um in meine neue zu starten. das entspricht aber nicht der wahrheit.. ich habe vor einem gutem jahr, 1 jahr elternzeit beantragt, bei ihm so wie bei der elterngeldstelle auch eingereicht. ich denke er möchte sich die lohnkosten für die 1,5 monate sparen. was für ihn ja toll ist, aber nicht für mich... deeeennn ich bekomme doch dann von niemanden geld, welches man ja nun zum leben braucht. ich würde gerne 7 tage dafür meine beitrag leisten & arbeiten gehen, aber dass will er ja nicht. ich habe einfach angst, dass eine lücke entsteht 1,5 monaten wo ich keine bezüge habe.. & dieses kann ich mir nicht leisten, da hier nun mal ein kleiner magen rumtippelt der gefühlt werden muss o_o

von taniimaus am 15.03.2017, 14:15



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

ninu.. du hast mich leider 2x falsch verstanden, wahrscheinlich drücke ich mich falsch aus: ich hätte KEIN problem arbeiten zu gehen. im gegenteil ich würde es gerne tun, habe dieses auch zu ihm gesagt. er will NICHT das ich arbeiten komme, sondern dass ich nachträglich nochmal ein schreiben aufsetze in dem ich angeblich 1,5 jahre elternzeit beantragt habe. was ich aber nie getan habe! er will sich nur den aufwand sparen mich anzumelden und mir auch meinen mir zustehenden lohn zu zahlen!

von taniimaus am 15.03.2017, 14:20



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Das ist alles nicht logisch. Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Es muss doch eine Absprache zur Elternzeit gegeben haben, sonst hätte dich AG doch längst in der Firma vermisst? Du hast Anspruch auf Rückkehr an deinen Arbeitsplatz und kannst/ musst die paar Tage normal arbeiten gehen/ bzw. Urlaub nehmen. Wenn das der AG nicht möchte, kann er dich ja bezahlt freistellen. Klingt nach einer sehr kleinen Firma? Wie gesagt, entscheidend ist erstmal, ob du einen Arbeitsvertrag hast, oder hast du auf 450,- gejobbt o.ä.?

von Tini_79 am 15.03.2017, 14:31



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

hallo toni.. ja, es ist ein kleiner betrieb, ein bistro mit 3 angestellten. ich habe ein unbefristet arbeitsvertrag mit 6 std.

von taniimaus am 15.03.2017, 14:36



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Du rufst bei der Krankenkasse an und fragst die. Da muss der AG nämlich die Elternzeit gemeldet haben. Dann weisst Du was er gemeldet hat. Dann ( wenn es wirklich 1,5 Jahre sind ) beendest Du die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und erhältst volles Mutterschutzgeld wie bei Kind 1. Kann Dir die Kasse Deine Aussage bestätigen, dann lässt Du Dir das schriftlich geben und leitest es an Deinen AG weiter. Und dann würde ich diese paar Tage arbeiten gehen, bezahlten Urlaub nehmen, oder er kann Dich bezahlt freistellen. Das kann er dann entscheiden ;-) Mit dem Urlaub eigentlich nicht , aber deswegen würde ich dann nicht streiten.

von Sternenschnuppe am 15.03.2017, 15:03



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

Mach Dir keinen Stress. was der AG möchte tut gar nichts zur Sache. Es geht so oder so bei dir um 7 Tage, nicht um 1,5 Monate. Da erzählt der AG Blödsinn. Und mehr zahlen muss er auch nicht. Mich deucht eher, er hat keine Ahnung. Ruf bei der KK nach und frag was er gemeldet hat. Eigentlich müsstest Du da auch einen Nachweiß drüber bekommen haben. Hat er 1 Jahr gemeldet, alles suppi, dann sag ihm für die 7 bzw 10 Tage nimmst Du Urlaub der aus dem neuen Mutterschutz entsteht. Für die Arbeitstage bekommst du normales Gehalt, er muss sich aber nicht überlegen wie er dich beschäftigt. Am Beginn neuem Mutterschutz bekommst Du dann bis zu 13 € Mutterschaftsgeld von der KK und den Rest zu dem was Du VZ verdienen würdest von deinem Chef. Und der holt sich den Anteil von der KK wieder. DARAUF weise ihn mal hin. Die 7 Tage müsste er so oder so zahlen, er verliert also nichts. Die Frage wäre nur wann er diese eben zahlen muss, jetzt oder erst nach der 2ten EZ. Weil der neue Urlaub aus dem Mutterschutz verfällt nicht, den darfst du in dem falle das du die EZ bis neuen Mutterschutz hast, eben dann mitnehmen. Dann darf er die 7 Tage eben im Jahr zahlen wo du wieder arbeitest. Hast Du 1,5 Jahre gemeldet oder was auch immer, dann beendest Du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Und es gilt das gleiche wie das was ich oben geschrieben habe. Die 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt und die 8 danach stehen dir nämlich zu wenn Du die laufende EZ beendest - und das bedarf NICHT der Zustimmung des AG. Und genauso erwirbst Du in dieser zeit Urlaubsanspruch. Wegen EG das ist eh egal, weil du so oder so nicht länger EG bekommen hättest. Da musst Du also eh nichts melden. Und wie lange Du EZ beim AG gemeldet hast ist auch in dem Falle egal wenn EG durch ist. Du hättest halt nur nach dem EG-Anspruch eben innerhalb der EZ kein Geld mehr bekommen. Und wegen Krankenversicherung, auch da musst Du Dir keine Sorgen machen. Solange Du i EZ bist oder eben im Mutterschutz, bist Du auch krankenversichert. Oder der Chef 12 Monate oder 18 Monate gemeldet hat ist für die Versicherung also egal. Also alles easy, erkläre den Chef in Ruhe das er keinen Verlust hat, das der Aufwand für den Steuerberater so oder so kommt, und der ganze Hickhack jetzt nur unnötiger Stress für alle ist. Da hat er jetzt mehr Arbeit mit als der Steuerberater mit der eventuellen Meldung an die Krankenversicherung. Und wenn das Steuerbüro jammert darüber welchen Aufwand die damit haben, dann soll er sich lieber ein neues Büro suchen. meines Wissens nach ist das heute ein reines PC-Dings mit wenigen Minuten Daten eingeben. Die bei uns machen das jedenfalls recht schnell und unkompliziert. Und wenn er meint er hätte keine EZ-Meldung bekommen, dann muss er das nachweisen. Dürfte sich aber damit etwas lächerlich machen weil er ja dann hätte schon in den letzten Monaten dein unerlaubtes Fehlen hätte beanstanden müssen. Das nimmt ihm niemand ab. Sein "Trick/Tipp" mit den 1,5 Jahren ist also eh völlig Banane.

Mitglied inaktiv - 15.03.2017, 16:16



Antwort auf: 2. kind kurz nach der ersten Elternzeit, wer zahlt in der zwischen Zeit?

danyhope vielen lieben dank, für deine ausführliche & aufklärende antwort :)) & im allgm.. an alle vielen dank für die zahlreichen antworten & hilfestellungen. nun bin ich schlauer & werde morgen einfach mal bei meiner krankenkasse vorbei schauen & mir nen zettelchen ausdrucken lassen, was er denn da gemeldet hat. und es dann letzendlich am freitag mit ihm klären :) schönen abend euch allen noch :)

von taniimaus am 15.03.2017, 19:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wer zahlt mir Geld, wenn die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließt?

Guten Tag Frau Bader, ich möchte nach der Geburt meines Sohnes direkt für 12 Monate in Elternzeit gehen. Nun habe ich gelesen, dass die Mutterschutzfrist von 8 Wochen nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet wird. Wer zahlt dann ab Geburt meines Kindes Geld an mich aus? Erhalten wir trotzdem 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld (Beitrag...


Elternzeit: Wer zahlt im Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, mit der Geburt meines ersten Kindes bin ich umgezogen und werde nach der Elternzeit meine alte Stelle auch nicht mehr antreten können. Dies ist mit meiner Chefin abgesprochen. Damit ich jedoch zunächst weiter tariffrei gesetzlich krankenversichert bin, habe ich noch nicht gekündigt, sondern befinde mich im zweiten Jahr meiner E...


Wer zahlt nach Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, Seid 1.1.2017 bin ich im befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Verlängerung zum 1.1.2018 sollte zugestimmt werden. Bin nun im Krankenstand (Ende Oktober) Abbau Urlaub ab Mitte November, ab 3.12. in Mutterschutz. Jetzt erhielt ich die Nachricht, das mein AG den Vertrag zum Dezember auslaufen lassen wird. Dieser zählt bis En...


Wer zahlt die Elternzeit für Väter

Hallo, Am 03.01.18 ist meine Tochter 6 Wochen zu früh gekommen. Mein Lebensgefährte geht ab dem 03.02.18 für 2 monate in Elternzeit für Väter. Wer zahlt in dieser Zeit seine 65% Gehaltsverlust und wo müsste man diese beantragen?


Verkürzung der Elternzeit, wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Sehr geehrte Frau Bader, habe leider keine mir konkret helfende Antwort hier gefunden, daher meine Frage. Meine Frau und ich haben am 03.07. ein Kind bekommen. Meine Frau ist nun in Elternzeit bis zum 02.07.18, in der Elternzeit bzw. während des Mutterschutzes ist ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen. Sie ist nun erneut schwanger und der voraussichtlic...


Elternzeit Schwanger wer zahlt!

Hallo Frau Bader, Ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef da ich eine vollzeitstelle hab wollte ich teilzeit antretten er hat keinen Platz für teilzeit nur vollzeit sagte er mir! Da ich in Elternzeit war und nich bin wurde das Geschäft mit anderen Geschäft zusammengeführt weis nicht wie das heisst aber hab im Ez einen Brief bekommen das im Vertrag...


Rehaantrag in Elternzeit, wer zahlt da Kündigung der Nebentätigkeit erfolgte

Hallo, ich habe folgende Situation: *ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit *Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen *19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018) *zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolg...


Unbezahlter Elternzeit, wer zahlt die Krankenkasse?

Hallo, ich war schon ein Jahr in Elternzeit und habe Elterngeld basis bekommen. Jetzt will ich noch ein Jahr Elternzeit beantragen/verlängern. Ich weiss es wird unbezahlt sein, nur möchte ich wissen, wer in dieser Zeit meine Krankenkasse bezahlt? Ich bin bei AOK versichert. danke im Voraus ...


Elternzeit verlängert (kein Elterngeld mehr). Wer zahlt die Krankenkasse?

Hallo liebe Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Ich wollte nur 12 Monaten EZ nehmen und das Elterngeld beziehe ich auch nur die ersten 12 Monaten (so habe ich es beantragt). Jetzt will/muss ich aber die Elternzeit für 6 Monate verlängern. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Viele sagen aber, we...


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...