Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe ein Problem auf das ich leider auch hier keine Antwort gefunden habe. Unsere Leni ist am 5.4.16 geboren. Wir haben uns bewusst zu 2 Partnermonaten entschieden. Einen Monat habe ich bereits im August genommen, den zweiten vom 5.5.-5.6. beantragt.
Soweit so gut, nun habe ich auf Grund eines Jobangebots zum 30.4. gekündigt und werde am 1.5. bei einem neuen AG beginnen. Leider kann mich der aktuelle Stelleninhaber dort nur 3 Wochen einarbeiten wodurch eine Elternzeit in diesem Zeitraum unmöglich wird, selbst eine Reduzierung auf 30h ist undenkbar. Grundsätzlich hätte der AG später kein Problem damit. Dann sind wir aber bereits in Monat 15 angelangt.
Mein aktueller AG wird einer Verschiebung nach vorne hin sicher auch nicht zustimmen.
Gibt es hier Härtefallregelungen den möglichen Zeitraum zu verlängern?
Muss ich nun die Leistungen aus Monat 1 wieder zurück zahlen? Falls ja, stehen mir dann Leistungen für diesen Monat wie ALG zu? Was würden Sie mir raten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Boris81
am 07.03.2017, 18:46
Antwort auf:
2. Partnermonat durch AG-Wechsel nicht möglich...und nun?
Hallo,
Sie werden den Monat zurückzahlen müssen.
und Arbeitslosengeld eins bekommen Sie nicht, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2017
Antwort auf:
2. Partnermonat durch AG-Wechsel nicht möglich...und nun?
Nein, da steht Dir nix zu.
Du hast gekündigt, und einen neuen Job angenommen im Wissen um den 2. Monat.
Da wirst Du Monat 1 zurückzahlen müssen.
Wieso solltest Du jetzt ALG1 bekommen, Du hast doch auch gar keine Lücke aktuell.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2017, 20:47
Antwort auf:
2. Partnermonat durch AG-Wechsel nicht möglich...und nun?
Hallo und danke für die Antworten.
Ich kann nur sagen in solchen Fällen lohnt sich ein Anruf bei der Elterngeldstelle!
Ich muss nun entsprechende Schreiben meiner Arbeitgeber einreichen, dass die Elternzeit jeweils nicht möglich ist. Da ich den Antrag bereits letztes Jahr im Juni eingereicht habe, kann man mir nun wirklich keine böse Absicht unterstellen. Ich muss nun Monat 1 nicht zurück bezahlen obwohl ich Monat 2 nicht mehr nehmen kann. Soweit also alles gut.
von
Boris81
am 19.03.2017, 11:18