Hallo !
Ich bin z.Zt. in Elternzeit mit meinem 1. Kind.
Die Elternzeit läuft im Mai aus, ich habe aber erst im Juli Stichtag mit meinem 2. Kind. Ich habe seit Dez. letzten Jahres ein Beschäftigungsverbot.
Was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Bleibt er trotzdem erhalten und ich darf ich in die 2. Elternzeit gehen? Oder erlischt das Arbeitsverhältnis weil ich im Mai nicht wieder anfangen kann zu arbeiten?
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Mitglied inaktiv - 23.01.2012, 14:51
Antwort auf:
2.Kind nach Elternzeit
Hallo,
wenn der Vertrag nicht befristet war, läuft er weiter.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2012
Antwort auf:
2.Kind nach Elternzeit
Also, ich sehe das folgendermaßen:
Du hast ein Beschäftigungsverbot und darfst/kannst also deine Arbeit nicht antreten, aufgrund der Schwangerschaft. Dann müsste dein AG das ja nun auch schon längst wissen, oder? Warum sollte dein Arbeitsverhältnis erlöschen? Du hast Kündigungsschutz. Ich meine, Du bist ab Ende der 1. Elternzeit bis zum Mutterschutz mit dem zweiten Kind eine ganz normale Arbeitnehmerin (nur halt im BV), ist doch prima. Bekommst ganz normal dein Gehalt.
Alles Gute für Dich.
von
Sonni74LS
am 23.01.2012, 21:38