Frage: 2.Kind nach Elternzeit

Hallo ! Ich bin z.Zt. in Elternzeit mit meinem 1. Kind. Die Elternzeit läuft im Mai aus, ich habe aber erst im Juli Stichtag mit meinem 2. Kind. Ich habe seit Dez. letzten Jahres ein Beschäftigungsverbot. Was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Bleibt er trotzdem erhalten und ich darf ich in die 2. Elternzeit gehen? Oder erlischt das Arbeitsverhältnis weil ich im Mai nicht wieder anfangen kann zu arbeiten? Vielen Dank für die Antwort. Gruß

Mitglied inaktiv - 23.01.2012, 14:51



Antwort auf: 2.Kind nach Elternzeit

Hallo, wenn der Vertrag nicht befristet war, läuft er weiter. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2012



Antwort auf: 2.Kind nach Elternzeit

Also, ich sehe das folgendermaßen: Du hast ein Beschäftigungsverbot und darfst/kannst also deine Arbeit nicht antreten, aufgrund der Schwangerschaft. Dann müsste dein AG das ja nun auch schon längst wissen, oder? Warum sollte dein Arbeitsverhältnis erlöschen? Du hast Kündigungsschutz. Ich meine, Du bist ab Ende der 1. Elternzeit bis zum Mutterschutz mit dem zweiten Kind eine ganz normale Arbeitnehmerin (nur halt im BV), ist doch prima. Bekommst ganz normal dein Gehalt. Alles Gute für Dich.

von Sonni74LS am 23.01.2012, 21:38



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