2 Jahre Elterzeit und wieder Schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Jahre Elterzeit und wieder Schwanger

Hallo, und zwar folgendes : Ich habe am 08.07.2015 meinen Sohn zur Welt gebracht hab vorher vollzeit gearbeitet bzw. Bin ab der 12 ssw. Im beschäftigungsverbot gewesen ( Zahnarzthelferin) Eltergeld lief für ein Jahr. Elternzeit habe ich 2 jahre beantragt. Wie ist es nun wenn ich demnächst auf Mini Job Basis anfange zu arbeiten beim gleichen AG wie vorher , und werde dann zb im April/ Mai schwanger. Steht mir dann in der Elternzeit auf minijob Basis auch ein BV zu ?? Bei uns erteilt der Chef das BV weil er kein riskio eingehen möchten das der schwangeren durch röntgen etc. was passiert. Und wie ist es wenn im Juli meine Elternzeit aufläuft? Lebt dann mein alter vollzeit Vertrag wieder auf und ich bekomm auch dafür das BV?? Dann würde sich quasi nachher mein Eltergeld zusammen rechnen aus 450€? 450€ BV und meinem Vollzeit BV ist das korrekt???? Habe dann ja einige Monate in der Berechnung mit 0€ Einkommen ( weil bis jetzt in der Elterzeit nicht gearbeitet ) dann einige mit 450€ und einige mit vollzeit bv ? Vielen Dank schonmal

von BabyJane17 am 06.02.2017, 15:25



Antwort auf: 2 Jahre Elterzeit und wieder Schwanger

Hallo, wenn Sie wirklich ein Beschäftigungsverbot bekommen, bekommen Sie den Minijoblohn weiter. Es gelten aber ab 2017 strengere Vorgaben, der Arbeitgeber muss alles versuchen, um Sie umzusetzen. Da gibt es doch in einer Zahnarztpraxis reichlich Möglichkeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: 2 Jahre Elterzeit und wieder Schwanger

Auch wenn das nicht die eigentliche Frage ist: die Voraussetzungen für ein BV werden ab diesem Jahr gesetzlich strenger geregelt. Es gibt auch als Zahnarzthelferin noch genügend Tätigkeiten, die man trotz Schwangerschaft ausführen kann. Röntgen darf man nur nicht im Kontrollbereich, außerhalb schon. Vorbreitende Tätigkeiten und Rezeption/Büro geht immer. Da es sich um einen Minijob handelt, kannst du davon ausgehen, dass sich auch etwas geeignetes für dich findet. Falls du trotzdem - wider Erwarten - ein BV bekommen solltest, dann zahlt dir der AG den geringfügigen Lohn weiter.

Mitglied inaktiv - 06.02.2017, 15:55



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