Liebe Frau Bader, meine 1. Tochter kam in Juni 2013 zur Welt, ich habe damals 3 Jahre EZ beantragt, wollte im 2. Jahr aber wieder auf TZ-Basis im Job einsteigen. Der Antrag wurde mir aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Nun befinde ich mich unfreiwillig im 2. Jahr Elternzeit, beziehe demnach ALG1 auf Teilzeitbasis, bin jetzt aber wieder schwanger. Der Clou, das 2. Kind soll am gleichen Datum auf die Welt kommen, an dem auch meine Tochter geboren ist (ET=9.6.2015). Meine Fragen an Sie, da ich trotz googeln und einem Wust an Info, nicht so recht verstehe, was am besten für mich ist, gerade in Hinsicht auf die Krankenversicherung. Was steht mir nach der Geburt des 2. Kindes zu? Mutterschaftsgeld? Oder Hartz 4? Bekomme ich einen Mindestsatz an Elterngeld? Wie wirkt sich das auf Hartz 4 aus? Wie bin ich versichert, im Moment übernimmt das Arbeitsamt ja die gesetzliche Versicherung? Wie lange bekomme ich bei der erneuten SS noch Alg 1? Ist es besser die 1. Elternzeit, die ja noch läuft, zu beenden? Wenn ja, wie gehe ich hier vor? Dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt habe ich die erneute SS noch nicht mitgeteilt da ich meine Fragen erst geklärt haben wollte. Über ihre Hilfe bin ich unendlich dankbar!
von Junikinder am 11.01.2015, 14:17