Frage:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
Guten Morgen Frau Bader,
mir ist seit fast zwei Wochen Dauerübel, kann nicht essen und mich nicht auf meine zwei süssen Jungen, 2 und 7 Jahre konzentrieren, da der Eigentümer urplötzlich Eigenbedarf angemeldet hat.
Dieses war vor Vertragsabschluss mündlich vereinbart, daß ER für langfristig Mieter suchte und WIR auch langfristig anmieten wollen und sie NIEMALS in diese Wohnung einziehen würden!
Seit ich Kinder habe gilt für mich immer das Motto "zum Wohle des Kindes". Da wir vor 21Monaten schon einmal umziehen mussten kam unser erstes Kind das dritte Jahr schon in einen anderen Kindergarten.
Und jetzt muss mein Schatz mitten im zweiten Schuljahr wieder wechseln nur weil der Eigentümer nun DOCH in das Haus einziehen möchte da sein 22jähriger Sohn seit 04/12 in der unteren Wohnung wohnt und sie zusammen den großen Garten nutzen wollen. "Das müssen wir doch verstehen", sagte sie.
Dabei wohnen diese Vermieter in einer Eigentumswohnung 1km weiter!
Diese Wohnung haben sie uns zur Miete angeboten. Als wenn wir zu solchen Personen noch Vertrauen hätten..
Da man uns vor dem zweiten Mietjahr die Kündigung eingereicht hat haben wir nur 3 Monate Zeit um etwas Vernünftiges für unsere Kinder und uns zu finden. Da wir aber auf die Willkür von Eigentümern keine Nerven mehr haben (sind schon 41 und 47Jahre) suchen wir ein eigenes Haus. Da sind drei Monate heftig knapp, wenn nicht das passende Objekt zum Verkauf steht.
Kann man da etwas an der Kündigungszeit verändern? Außer mit dem Vermieter zu reden! Das wäre einfach aber WIR müssen ja verstehen, dass sie mit ihrem 22Jährigen Sohn zusammen sein wollen. Sie müssen nicht verstehen dass sie ein zwei- und sieben-jähriges Kind auf die Strasse setzten und das einen Monat vor Weihnachten.
Mit den besten Grüßen
einer verzweifelten Familie
von
melcom70
am 21.08.2012, 10:31
Antwort auf:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
Hallo,
Eigenbedarf setzt juristisch recht eng gefasste Voraussetzungen voraus.
Er muss sinnvoll begründen, warum er diese Wohnung für sich o ein Familienmitglied braucht.
Den Bundesländern ist es gemäß § 577a Abs. 2 BGB möglich, Verordnungen zu erlassen, in denen bestimmt wird, in welchen Gebieten nach der Begründung und Veräußerung von Wohneigentum eine Sperrfrist bis zur Aussprechung der Eigenbedarfskündigung eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Eigenbedarfskündigung mit allen Fristen etc. ausgesprochen werden.
Am besten wenden Sie sich an einen Fachwanwalt für Mietrecht vor Ort.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2012
Antwort auf:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
... es ist deren Eigentum und ihr wohnt nunmal "nur" zur Miete. Ich kann beide Parteien verstehen, allerdings muß man doch immer damit rechnen, daß man in einer Mietwohnung gekündigt werden kann.
Evtl. könnt Ihr ja mit den Vermietern reden, daß die Euch die Kündigungszeit verlängern, sodaß Ihr ein bischen mehr Zeit habt, ein Haus zu finden.
Muß das Kind wirklich in eine andere Schule/Kiga, wenn Ihr einen km wegziehen solltet?
Kinder "verkraften" so etwas einfacher, als wir Oldies. Kommt doch auch immer darauf an, was Ihr daraus macht oder?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 21.08.2012, 10:40
Antwort auf:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
Wir waren niemals auf soetwas vorbereitet und nun suchen wir in einem größeren Radius nach einem Eigenheim.
Die VERmieter wohnen 1km weiter weg in ihrer Eigentumswohnung.
Die Vermieterin wollte wegen des Erbschaftsstreits (gegen drei Geschwister) und der fehlenden Infrastruktur hier niemals hinziehen. Und einer der verhassten Geschwister wohnt DIREKT gegenüber, man kann sich gegenseitig in die Wohnungen sehen. Zumal dieses Haus weit ab vom Schuss steht vor den offenen Feldern und sie Angst vor Einbrechern hat.
Sie zählten mehrere Gründe auf WARUM sie in DIESE Wohnung NIEMALS einziehen wollten. Sonst wären wir hier nicht eingezogen.
Uns läuft jetzt einfach die Zeit davon und wir haben einfach momentan nicht die Kraft, Energie, Nerven und Gesundheit für einen nächsten Umzug...
von
melcom70
am 21.08.2012, 12:01
Antwort auf:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
aber Dinge ändern sich nun mal und ich finde es ehrlich gesagt toll, daß die Euch gleiche eine neue "Bleibe" anbieten würden. Vertrauen verlieren... Was würdest Du denn machen, wenn die in einem finanziellen Engpass wären und das Haus verkauft werden müßte?
Sieh es doch mal positiv:
Frag die Vermieter nach längeren Kündigungsfristen
wenn Ihr ein Eigenheim hättet, müsstet Ihr nur noch ein mal umziehen...
Rede offen mit den Vermietern..
Sieh doch bitte nicht so schwarz...
LG
von
peekaboo
am 21.08.2012, 12:20
Antwort auf:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
Er hat euch doch Ersatz angeboten. 1 km weiter. Und da regst du dich auf und jammerst wegen Kigawechsel, Wohl des Kindes, ...
Tauscht doch einfach und gut ist. Wohnung gegen Wohnung.
Ich kann deinen Vermieter verstehen und ws meinst du mit "Vertrauen weg". So ein Blödsinn.
Geht eurem Vermieter nun vermutlich ähnlich. Lasst ihn für die Umzugskosten aufkommen und gut ist...
von
Bernsteinelfe
am 21.08.2012, 18:45
Antwort auf:
Darf Eigentümer Eigenbedarf melden,obwohl er sich nicht in einerNotlage befindet
So hab ich es zumindest beim Mieterverein erzählt bekommen. Somit hättet ihr 1/2 Jahr Zeit. Klar ist ein Umzug immer doof, aber hier bekämt ihr noch eine Alternative geboten!
von
ursel66
am 21.08.2012, 20:21