Butte96
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab gestern von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. In der Kündigung hat er nun den Grund genannt, dass seine Tochter schwanger sei und demnächst ihr erstes Kind bekomme und er nun die Wohnung selber brauch. Er hat mir eine Frist von Ende August gesetzt, damit ich mir eine neue Wohnung suche und ausziehe. Nun wohnen mein Mann und ich mit unseren drei Kindern (6,4 und 2 Jahre alt) in der Wohnung. Ich bin derzeit schwanger und werde nächsten Monat entbinden. Meine Tochter wird diesen August in einer Grundschule in unmittelbarer Nähe anfagen die Schule zu besuchen, auch besucht ein Kind von mir eine Kita in der unmittelbaren Nähe. Da wir eigentlich bereits vorher schon vor hatten umzuziehen, weil der Vermieter nicht seinen Pflichten entgegenkam, bei Problemen in der besagten Wohnung, suchen wir schon seit einer Weile. Leider vergebens, da momentan der Wohnungsmarkt nichts passendes für unsere Familiengröße bietet, auch preislich sind die Mieten sehr hoch. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass ich bis besagte Frist eine neue Wohnung finde, was würden sie mir empfehlen. Ich weiß, dass ich Widerspruch erheben kann, gilt meine Sitation hier konkret als Härtefall? Beim Einzug der Wohnung wurde damals eine langes Mietverhältnis angestrebt seitens des Vermieters, damal war schon abzusehen, dass seine Tochter heiraten wird, dennoch wurde seiner Seite aus nichts dergleichen angesprochen. Wir haben sehr viel in diese Wohnung investiert(finanziell als auch Zeittechnisch), da alle Oberböden und Wände gemacht werden mussten und uralte PVC beläge und Tapeten erst entfernt wurde durch uns. Wir wohnen in der Wohnung seit April 2019. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen Butt
RUB
Frida19
Hier steht ganz viel informatives zur Eigenbedarfskündigung und dann würde ich mir an Eurer Stelle ganz schnell eine Rechtsberatung vor Ort suchen. Einfach, um keine Fehler zu machen und vielleicht noch etwas Zeit zu gewinnen. https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/kuendigungsfrist-eigenbedarf
romankowitz
Hi, ja, ich denke Ihr werdet den Auszugstermin noch etwas nach hinten schieben können (Härtefall) mit einem Widerspruch. Aber Schule, Kindergarten hat bei uns kein Gericht interessiert, auch nicht, was für Absprachen außerhalb des Mietvertrags gemacht wurden. Ich hoffe, ihr habt alles vor Einzug in einem Übergabeprotokoll alles festgehalten. Grüße
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