Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der Bruder der Eigentümerin unserer Wohnung möchte gerne hier einziehen, da er bisher bei seiner Schwester wohnt und nun eine eigene Wohnung möchte. Kann uns die Vermieterin in diesem Fall wegen Eigenbedarf kündigen oder zählt dies nicht, da ja der Bruder der Eigentümerin einziehen will. Vielen Dank für die Info, Sue
Liebe Sue, Wichtiger Hinweis: Es kann nur eine allgemeine Beratung auf allgemeine Rechtsfragen erfolgen, da es sich sonst um eine individuelle Rechtsberatung handelt die gem. § 20 BRAGO gebührenpflichtig sein muß. Außerdem können hier nur Fragen zum Thema rund-ums-Baby beantwortet werden. Sicherlich haben Sie dafür Verständnis. Gruß, NB
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