Hallo zusammen, mein Sohn geht zur Zeit zu einer Tagesmutter in Köln. Wir werden dieses Jahr allerdings aus Köln rausziehen, würden ihn gerne aber bis zum Kindergarten in unserer neuen Heimat bei ihr lassen. In unserem Vertag steht allerdings dass sie ihre Leistungen nur von der Stadt Köln bezieht und nicht von einer anderen Stadt. Das wäre dann ja der Fall wenn wir uns ummelden. Jetzt meine Frage: Würde Sie dennoch ihre Leistungen von der Stadt Köln beziehen, wenn wir in Köln einen Zweitwohnsitz hätten? Danke vorab und viele Grüße
von
Snadra
am 01.03.2024, 16:54
Ich denke nicht, dass dazu ein Zweitwohnsitz ausreicht. Ist zumindest hier bei kindergarten und Schule so.
von
2o11
am 02.03.2024, 05:53
Meine Freundin hat dasselbe Problem. Es muss der Erstwohnsitz sein.
Rede am besten mal mit der Stadt. Bei den Kitas ist es oft so, dass man im letzten Jahr umziehen kann und das Kind darf dann in dieser Kita bleiben. Weiß nur nicht ob es bei Tagesmüttern auch so ist.
von
Piccadilly
am 02.03.2024, 07:22
Du musst dich mit dem Träger, also der Stadt/Gemeinde in Verbindung setzen.
In deinem Fall wird es wohl auf eine Kostenerstattung hinauslaufen.
Das heißt, die TM bekommt ihr Geld wie bisher und der Träger macht die Kosten bei der eigentlich zuständigen Gemeinde, also deinem neuen Wohnort, geltend!
Das ist für dich und die TM total unkompliziert, macht nur der Verwaltung mehr Arbeit.
Viele Grüße
von
TankGirl
am 03.03.2024, 10:27