Huhu
ich hab grad was zurück gelesen und das Thema Schweigepflicht gelesen.
Stimmt es wirklich dass man nicht den Namen des Kindes preis geben darf wer ein Kind gebissen/geschlagen etc. hat?
Das würde ich als Mutter doch wissen wollen...
Larissa
Mitglied inaktiv - 05.12.2012, 20:22
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Nein. Darf man nicht!
von
Suschi
am 05.12.2012, 20:55
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erübrigt sich aber meistens, da die kinder sprechen können - es sei denn, es handelt sich um krippenkinder.
andere methode: die eltern des beißenden/schlagenden kindes werden zuerst angesprochen und man lässt sich von der schweigepflicht entbinden.
von
biggi71
am 05.12.2012, 22:08
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Wieso würdest Du als Mutter wissen wollen WER Dein Kind gebissen oder geschlagen hat? Damit Du das entsprechende Kind ausschimpfen oder von weiteren Treffen mit Deinem Sprössling ausschließen könntest, oder wie jetzt?
Die Situation ist nicht in Deiner Obhut passiert und Du kannst davon ausgehen, dass die Erzieherin sie bereits angemessen geklärt haben. Damit wäre das doch erledigt, oder sehe ich das falsch?
DASS etwas passiert ist, reicht als Information doch völlig aus, falls irgendwelche Spuren zurückgeblieben sind.
Mitglied inaktiv - 06.12.2012, 22:55
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Und warum?
Es ändert nichts am Biss.
von
glückskinder
am 07.12.2012, 20:26